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Landesbank Baden-Württemberg, Mannheim (HRA 4356)

Firmendaten

Anschrift
Augustaanlage 33
68165 Mannheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.lbbw.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Webseite der LBBW präsentiert ihre vielfältigen Produkte und Dienstleistungen im Bereich Finanzierung, Asset Management, Cash Management, Immobilienfinanzierung, Projektfinanzierung sowie Corporate Finance. Sie betont ihre Rolle als verlässlicher Partner für Unternehmen, öffentliche Hand und Privatkunden, mit einem internationalen Netzwerk von 16 Standorten in 15 Ländern. Zudem legt die LBBW einen Fokus auf nachhaltige Finanzierungen, Green Finance und Innovationen, um den Wandel in der Wirtschaft aktiv mitzugestalten. Der Standort der Bank ist in Stuttgart, Deutschland, und sie positioniert sich als eine starke, innovative Landesbank mit einem breiten Spektrum an Finanzlösungen.
Keywords
Standort Innovation Nachhaltigkeit Cash Management Corporate Finance Projektfinanzierung Immobilienfinanzierung Green Finance Asset Management Finanzierung
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 4356
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Landesbank Baden-Württemberg aus Mannheim ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRA 4356 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Landesbank Baden-Württemberg ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Institutionen Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Baden-Württembergische Bank" (BW Bank) errichtet. Die BW Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06. Juli 2005 beschlossene Statut der BW Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. 9. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Berlin Hyp errichtet. Die Berlin Hyp übernimmt das Geschäftsfeld der gewerblichen Immobilienfinanzierung der Landesbank und der bisherigen Berlin Hyp AG als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte der Berlin Hyp berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der Berlin Hyp werden durch das von der Hauptversammlung am 12. Mai 2025 beschlossene Statut der Berlin Hyp geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.' Die Landesbank Baden-Württemberg weist zur Zeit sieben Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.10.2025)

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Registermeldungen 44

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
47 c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit.
Sie kann alle Arten von Bank- und
Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben
sowie alle sonstigen Geschäfte, die der
Landesbank dienen.
2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im
Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen
für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die
öffentliche Hand unter Berücksichtigung der
Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren
öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch
bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
soziale, ökologische, kulturelle und sonstige
gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen.
3. Die Landesbank ist Universalbank und
internationale Geschäftsbank.
4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank
der Sparkassen in Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen;
zusammen mit den Verbundunternehmen der
Sparkassen fördert und unterstützt sie die
Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im
Markt.
5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der
Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben
einer Sparkasse in entsprechender
Anwendung des § 6 Abs. 1 des
Sparkassengesetzes.
6. Die Landesbank ist auch Hausbank des
Landes und der Stadt.
7. Die Landesbank kann rechtlich
unselbstständige Anstalten des öffentlichen
Rechts errichten, sich an Unternehmen
beteiligen und Verbänden als Mitglied
beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von
Kreditinstituten des öffentlichen Rechts
beteiligen und bei solchen Institutionen
Gewährträger oder Träger sein.
8. Die Landesbank hat eine rechtlich
unselbstständige Anstalt des öffentlichen
Rechts mit der Bezeichnung "Baden-
Württembergische Bank" (BW Bank) errichtet.
Die BW Bank übernimmt für Baden-
Württemberg die Geschäftsfelder des Privat-
und Unternehmenskundengeschäfts der
Landesbank und der bisherigen Baden-
Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit
einem besonderen Fokus auf das
Mittelstandsgeschäft als operativ
selbstständige Einheit innerhalb der
Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet
der Landeshauptstadt Stuttgart für die
Landesbank auch die der Landesbank nach
Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer
Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen
Aufgaben wird die BW Bank als
Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von
Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften
betreiben. Sämtliche Erklärungen und
Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen
und verpflichten die Landesbank. Die
Aufgaben und Organisation der BW Bank
werden durch das von der
Trägerversammlung am 06. Juli 2005
beschlossene Statut der BW Bank geregelt.
Änderungen des Statuts werden von der
Hauptversammlung als Satzung nach § 8
Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.
9. Die Landesbank hat eine rechtlich
unselbstständige Anstalt des öffentlichen
Rechts mit der Bezeichnung Berlin Hyp
errichtet. Die Berlin Hyp übernimmt das
Geschäftsfeld der gewerblichen
Immobilienfinanzierung der Landesbank und
der bisherigen Berlin Hyp AG als operativ
selbstständige Einheit innerhalb der
Landesbank. Sämtliche Erklärungen und
Rechtsgeschäfte der Berlin Hyp berechtigen
und verpflichten die Landesbank. Die
Aufgaben und Organisation der Berlin Hyp
werden durch das von der Hauptversammlung
am 12. Mai 2025 beschlossene Statut der
Berlin Hyp geregelt. Änderungen des Statuts
werden von der Hauptversammlung als
Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG
beschlossen.
a)
In Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 43 aufgrund der
Satzungsänderung der Hauptversammlung vom 12.05.2025 in §
4 Abs. 9 den Gegenstand neu vorgetragen.
a)
24.10.2025
Rinke
46 b)
Errichtet:
Zweigniederlassung mit abweichender Firma
Berlin Hyp unselbstständige Anstalt der
Landesbank Baden-Württemberg, 10787
Berlin
a)
04.09.2025
Rinke
45 b)
Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers
"Berlin Hyp AG", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 56530
B ) nunmehr umfirmiert in "LBBW Berlin Beteiligungs-AG" am
01.08.2025 erfolgt. Gemäß §§ 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die
Landesbank Baden-Württemberg in Verbindung mit 130 Abs. 2
UmwG von Amts
wegen eingetragen.
a)
20.08.2025
Rinke
44 b)
Bestellt als
Vorstand:
Klaus, Sascha, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Schönenberger, Thorsten, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
a)
12.08.2025
Rinke
43 a)
Am 12.05.2025 hat die Hauptversammlung die Hinzufügung von
§ 4 Abs. 9 der Satzung beschlossen sowie das Statut der Berlin
Hyp errichtet. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten
Urkunden Bezug genommen.
a)
01.08.2025
Rinke
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Historie 23

12.08.2025
Entscheideränderung
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sascha Klaus
Vorstand

02.07.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Ricken
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dirk Kipp
Vorstand

02.01.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Karl-Manfred Lochner
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Joachim Erdle
Vorstand

10.01.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Götz
Vorstand

08.01.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Volker Wirth
Vorstand

Entscheideränderung
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Stefanie Münz
Vorstand

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