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Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart (HRA 12704)

Firmendaten

Anschrift
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0711/127-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.lbbw.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Webseite der LBBW präsentiert ihre vielfältigen Produkte und Dienstleistungen im Bereich Finanzierung, Asset Management, Cash Management, Immobilienfinanzierung, Projektfinanzierung sowie Corporate Finance. Sie betont ihre Rolle als verlässlicher Partner für Unternehmen, öffentliche Hand und Privatkunden, mit einem internationalen Netzwerk von 16 Standorten in 15 Ländern. Zudem legt die LBBW einen Fokus auf nachhaltige Finanzierungen, Green Finance und Innovationen, um den Wandel in der Wirtschaft aktiv mitzugestalten. Der Standort der Bank ist in Stuttgart, Deutschland, und sie positioniert sich als eine starke, innovative Landesbank mit einem breiten Spektrum an Finanzlösungen.
Keywords
Standort Innovation Nachhaltigkeit Cash Management Corporate Finance Projektfinanzierung Immobilienfinanzierung Green Finance Asset Management Finanzierung
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 12704
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Landesbank Baden-Württemberg aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRA 12704 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Landesbank Baden-Württemberg ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Gegenstand geändert, nun: 1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Banken- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sontige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung " Baden-Württembergische Bank" (BW Bank). Die BW Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergischen Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW Bank werden durch das Statut der BW Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird. 9. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Berlin Hyp errichtet. Die Berlin Hyp übernimmt das Geschäftsfeld der gewerblichen Immobilienfinanzierung der Landesbank und der bisherigen Berlin Hyp AG als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte der Berlin Hyp berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der Berlin Hyp werden durch das von der Hauptversammlung am 12. Mai 2025 beschlossene Statut der Berlin Hyp geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.' Die Landesbank Baden-Württemberg weist zur Zeit sieben Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.11.2025)

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Registermeldungen 47

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
52 c)
Nachtrag zur Eintragung lfd. Nr. 48:
Gegenstand geändert, nun:
1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit.
Sie kann alle Arten von Banken- und
Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben
sowie alle sonstigen Geschäfte, die der
Landesbank dienen.
2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im
Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen
für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die
öffentliche Hand unter Berücksichtigung der
Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren
öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch
bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
soziale, ökologische, kulturelle und sontige
gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen.
3. Die Landesbank ist Universalbank und
internationale Geschäftsbank.
4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank
der Sparkassen in Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen;
zusammen mit den Verbundunternehmen der
Sparkassen fördert und unterstützt sie die
Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im
Markt.
5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der
Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben
einer Sparkasse in entsprechender
Anwendung des § 6 Abs. 1 des
Sparkassengesetzes.
6. Die Landesbank ist auch Hausbank des
Landes und der Stadt.
7. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer
Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer
Geschäfte rechtlich unselbstständige
Anstalten des öffentlichen Rechts errichten,
sich an Unternehmen beteiligen und
Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann
sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des
öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen
Instituten Gewährträger oder Träger sein.
8. Die Landesbank errichtet eine rechtlich
unselbstständige Anstalt des öffentlichen
Rechts mit der Bezeichnung " Baden-
Württembergische Bank" (BW Bank). Die BW
Bank übernimmt für Baden-Württemberg die
Geschäftsfelder des Privat- und
Unternehmenskundengeschäfts der
Landesbank und der bisherigen Baden-
Württembergischen Bank Aktiengesellschaft
mit einem besonderen Fokus auf das
Mittelstandsgeschäft als operativ
selbstständige Einheit innerhalb der
Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet
der Landeshauptstadt Stuttgart für die
Landesbank auch die der Landesbank nach
Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer
Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen
Aufgaben wird die BW Bank als
Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von
Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften
betreiben. Sämtliche Erklärungen und
Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen
und verpflichten die Landesbank. Die
Aufgaben und Organisation der BW Bank
werden durch das Statut der BW Bank
geregelt, welches von der Trägerversammlung
als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG
beschlossen wird.
9. Die Landesbank hat eine rechtlich
unselbstständige Anstalt des öffentlichen
Rechts mit der Bezeichnung Berlin Hyp
errichtet. Die Berlin Hyp übernimmt das
Geschäftsfeld der gewerblichen
Immobilienfinanzierung der Landesbank und
der bisherigen Berlin Hyp AG als operativ
selbstständige Einheit innerhalb der
Landesbank. Sämtliche Erklärungen und
Rechtsgeschäfte der Berlin Hyp berechtigen
und verpflichten die Landesbank. Die
Aufgaben und Organisation der Berlin Hyp
werden durch das von der Hauptversammlung
am 12. Mai 2025 beschlossene Statut der
Berlin Hyp geregelt. Änderungen des Statuts
werden von der Hauptversammlung als
Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG
beschlossen.
a)
30.10.2025
Reusch
51 b)
Errichtet:
Zweigniederlassung mit abweichender Firma
Berlin Hyp unselbstständige Anstalt der
Landesbank Baden-Württemberg, 10787
Berlin
a)
16.09.2025
Weßner
50 b)
Die Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des
übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.08.2025 erfolgt.
Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
a)
18.08.2025
Reusch
b)
Fall 66
49 b)
Bestellt als
Vorstand:
Klaus, Sascha, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Schönenberger, Thorsten, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
a)
14.08.2025
Reusch
48 a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 12.05.2025 wurden
1. die Satzung in § 4 (Aufgaben) geändert
2. das Statut der Berlin Hyp als unselbstständige Anstalt des
öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg
beschlossen.
Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
06.08.2025
Reusch
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Historie 23

14.08.2025
Entscheideränderung
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sascha Klaus
Vorstand

11.07.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Ricken
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dirk Kipp
Vorstand

05.01.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Karl-Manfred Lochner
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Joachim Erdle
Vorstand

13.01.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Götz
Vorstand

11.01.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Volker Wirth
Vorstand

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