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Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart (HRA 12704)

Firmendaten

Anschrift
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0711/127-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.lbbw.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Webseite der LBBW präsentiert ihre vielfältigen Produkte und Dienstleistungen im Bereich Finanzierung, Asset Management, Cash Management, Immobilienfinanzierung, Projektfinanzierung sowie Corporate Finance. Sie betont ihre Rolle als verlässlicher Partner für Unternehmen, öffentliche Hand und Privatkunden, mit einem internationalen Netzwerk von 16 Standorten in 15 Ländern. Zudem legt die LBBW einen Fokus auf nachhaltige Finanzierungen, Green Finance und Innovationen, um den Wandel in der Wirtschaft aktiv mitzugestalten. Der Standort der Bank ist in Stuttgart, Deutschland, und sie positioniert sich als eine starke, innovative Landesbank mit einem breiten Spektrum an Finanzlösungen.
Keywords
Standort Innovation Nachhaltigkeit Cash Management Corporate Finance Projektfinanzierung Immobilienfinanzierung Green Finance Asset Management Finanzierung
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 12704
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Landesbank Baden-Württemberg aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRA 12704 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Landesbank Baden-Württemberg ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Banken- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sontige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank errichtet eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung " Baden-Württembergische Bank" (BW Bank). Die BW Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergischen Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW Bank werden durch das Statut der BW Bank geregelt, welches von der Trägerversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 LBWG beschlossen wird.' Die Landesbank Baden-Württemberg weist zur Zeit sieben Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 17.09.2025)

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Registermeldungen 46

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
51 b)
Errichtet:
Zweigniederlassung mit abweichender Firma
Berlin Hyp unselbstständige Anstalt der
Landesbank Baden-Württemberg, 10787
Berlin
a)
16.09.2025
Weßner
50 b)
Die Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des
übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.08.2025 erfolgt.
Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
a)
18.08.2025
Reusch
b)
Fall 66
49 b)
Bestellt als
Vorstand:
Klaus, Sascha, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Schönenberger, Thorsten, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
a)
14.08.2025
Reusch
48 a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 12.05.2025 wurden
1. die Satzung in § 4 (Aufgaben) geändert
2. das Statut der Berlin Hyp als unselbstständige Anstalt des
öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg
beschlossen.
Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
06.08.2025
Reusch
47 b)
Die Aktiengesellschaft "Berlin Hyp AG", Berlin (Amtsgericht
Berlin Charlottenburg HRB 56530 B) als übertragende
Rechtsträgerin
hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 24.06.2025 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
16.05.2025 und 12.05.2025
die im Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 24.06.2025
angegebenen Teile ihres Vermögens
auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger)
gemäß § 123 Abs. 2 Nr.1 UmwG in Verbindung mit § 1 Abs.5
und 6 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württenberg
abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme).
Die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-
Württemberg hat der Abspaltung am 08.05.2025 zugestimmt.
Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im
Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
a)
24.07.2025
Reusch
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Historie 23

14.08.2025
Entscheideränderung
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sascha Klaus
Vorstand

11.07.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Ricken
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dirk Kipp
Vorstand

05.01.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Karl-Manfred Lochner
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Joachim Erdle
Vorstand

13.01.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Götz
Vorstand

11.01.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Volker Wirth
Vorstand

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