Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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a)
Eintragung in Spalte 5 unter Nr.4 wegen Gegenstandslosigkeit
gelöscht. Von Amts wegen gerötet. |
a)
07.07.2025
Vossel |
4 |
a)
Firma geändert, nun:
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
c)
(1) Die Landesforstanstalt nimmt die durch
das Landesforstanstaltsgesetz vorgesehenen
Aufgaben als
Aufgaben des eigenen oder übertragenen
Wirkungskreises wahr. Bei den Aufgaben des
eigenen Wirkungskreises strebt die
Landesforstanstalt unter Berücksichtigung
wichtiger Gemeinwohlbelange, insbesondere
notwendiger Maßnahmen zur Beseitigung der
Klimaschäden und zum Umbau zu
klimastabilen Wäldern Kostendeckung an.
(2) Zu den Aufgaben des eigenen
Wirkungskreises zählen solche, die nicht unter
§ 2 Absatz 3 des Landesforstanstaltsgesetzes
fallen, insbesondere die Verwaltung und
Bewirtschaftung des anstaltseigenen Waldes
sowie des übrigen Verwaltungsvermögens, die
Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben
und der Jagdbetrieb. Zu den Aufgaben des
eigenen Wirkungskreises gehört des Weiteren
die Erbringung von Leistungen, die im
Zusammenhang mit der Nutzung der
Funktionen und Produkte des Waldes stehen,
fallen, sowie der Jagdbetrieb.
(3) Die Landesforstanstalt kann neue
Geschäftsfelder erschließen, die im
Zusammenhang mit den in
Absatz 2 genannten Aufgaben stehen soweit
die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben nicht
beeinträchtigt
wird und wettbewerbsrechtliche Gründe sowie
die in§ 1 des Landeswaldgesetzes
niedergelegten
Grundsätze nicht entgegenstehen.
(4) Die Landesforstanstalt kann Aufgaben
auch durch Dritte wahrnehmen lassen (§ 2
Absatz 5 Satz 1
LFoAG M-V). Sie kann zur Erfüllung von
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
juristische Personen
des privaten Rechts gründen oder sich an
solchen beteiligen (§ 2 Absatz 5 Satz 2 LFoAG
M-V). Über
die Gründung oder die Beteiligung entscheidet
der Verwaltungsrat (§ 8 Absatz 2 Satz 1
Nummer 5
LFoAG M-V). Die Entscheidung bedarf der
Einwilligung der Aufsichtsbehörde und des
Finanzministeriums
(§ 8 Absatz 6 Satz 2 LFoAG M-V). |
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a)
Die #DV.Versammlung(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="
Verbandsversammlung","Mitgliederversammlung","Hauptversam
mlung","") vom #ZuletztGeaendert hat die Änderung der Satzung
in § #DV.SatzungÄnderung(Text="Geben Sie die geänderten
Vorschriften der Satzung und eine schlagwortartige Bezeichnung
ein!") beschlossen.
Die Verbandsversammlung vom 30.01.2025 hat die Neufassung
der Satzung beschlossen.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 12.07.2021 und
vom 30.01.2025 hat die Neufassung sowie weitere Änderungen
der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde § 1 (Name)
geändert. |
a)
07.07.2025
Vossel |
HRA 2883: Landesforst Mecklenburg - Vorpommern - Anstalt des öffentlichen Rechts, Malchin, Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin. Die Sitzung des Verwaltungsrates vom 18.08.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Verwaltungsrat), § 6 (Beschlussfassung des Verwaltungsrates), § 7 (Vorstand) und § 8 (Aufbau und innere Organisation) beschlossen.
HRA 2883: Landesforst Mecklenburg - Vorpommern - Anstalt des öffentlichen Rechts, Malchin, Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin. Geschäftsanschrift: Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung der Aufgaben der Landesforstverwaltung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zählen insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung des anstaltseigenen Waldes sowie des übrigen Verwaltungsvermögens, die Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben, soweit diese nicht unter § 2 Abs. 3 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes fallen, sowie der Jagdbetrieb. Die Landesforstanstalt kann neue Geschäftsfelder erschließen, soweit die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben nicht beeinträchtigt wird und wettbewerbsrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Gegenstands des Unternehmens ist ferner die Wahrnehmung folgender Aufgaben als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises: 1. die Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, 2. die Vorbereitung der forstlichen Rahmenplanung, 3. die Standorterkundung, Waldbiotop- und Naturraumkartierung und das forstliche Monitoring, 4. die Durchführung des forstlichen Forschungs- und Versuchswesens, 5, die Führung des Waldverzeichnisses, 6. die Durchführung forstrechtlicher Verwaltungsverfahren, 7. die Ausübung der Forstaufsicht sowie des Wald- und Forstschutzes, 8. die Wahrnehmung der Naturschutzaufgaben nach dem Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern, 9. die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der Waldpädagogik, der Natur- und Umweltbildung, des Waldtourismus zur Förderung des ländlichen Raumes, 10. die Maßnahmen, die der Daseinsvorsorge und Sicherung der besonderen Zweckbestimmung des anstaltseigenen Waldes im Sinne des § 6 Abs. 1 des Landeswaldgesetzes dienen sowie 11. die Ausbildung. Die Aufgaben nach Nr. 1 bis 5 nimmt die Landesforstanstalt auch für die Nationalparke wahr.
HRA 2883: Landesforst Mecklenburg - Vorpommern - Anstalt des öffentlichen Rechts, Malchin (Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin). Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Satzung ist errichtet am 06.07.2007. Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung der Aufgaben der Landesforstverwaltung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zählen insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung des anstaltseigenen Waldes sowie des übrigen Verwaltungsvermögens, die Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben, soweit diese nicht unter § 2 Abs. 3 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes fallen, sowie der Jagdbetrieb. Die Landesforstanstalt kann neue Geschäftsfelder erschließen, soweit die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben nicht beeinträchtigt wird und wettbewerbsrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Gegenstands des Unternehmens ist ferner die Wahrnehmung folgender Aufgaben als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises: 1. die Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, 2. die Vorbereitung der forstlichen Rahmenplanung, 3. die Standorterkundung, Waldbiotop- und Naturraumkartierung und das forstliche Monitoring, 4. die Durchführung des forstlichen Forschungs- und Versuchswesens, 5, die Führung des Waldverzeichnisses, 6. die Durchführung forstrechtlicher Verwaltungsverfahren, 7. die Ausübung der Forstaufsicht sowie des Wald- und Forstschutzes, 8. die Wahrnehmung der Naturschutzaufgaben nach dem Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommem, 9. die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der Waldpädagogik, der Natur- und Umweltbildung, des Waldtourismus zur Förderung des ländlichen Raumes, 10. die Maßnahmen, die der Daseinsvorsorge und Sicherung der besonderen Zweckbestimmung des anstaltseigenen Waldes im Sinne des § 6 Abs. 1 des Landeswaldgesetzes dienen sowie 11. die Ausbildung. Die Aufgaben nach Nr. 1 bis 5 nimmt die Landesforstanstalt auch für die Nationalparke wahr. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bestellt als Geschäftsführer: Baum, Manfred Gerhard, Warlow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Stellvertreter: Fischer, Thomas, Malchin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.