Landesverband der Autovermieter Bayern e.V., München, (Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf).Die Verschmelzung wurde am 5.11.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Düsseldorf VR 3822).
Landesverband der Autovermieter Bayern e.V., München, (Grafenberger Allee 363, 40235 München).Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.8.2008 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 19.8.2008 und Beschluß der Mitgliederversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 19.8.2008 mit dem Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V. mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, VR 3822) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.