Landesverband der Lohnunternehmer in Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., Bad Kreuznach (Seewiese 1, 31555 Suthfeld). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Bundesverband Lohnunternehmen e.V.(AG Stadthagen VR 200016) am 07.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Landesverband der Lohnunternehmer in Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., Bad Kreuznach (Seewiese 1, 31555 Suthfeld). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 04.12.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.09.2007 mit dem Bundesverband Lohnunternehmen e.V. mit Sitz in Suthfeld/Riehe (Amtsgericht Stadthagen VR 200016) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.