Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Rommé, Marie-Claire, Aachen, * ‒.‒.‒‒
Stöcklein, Kristian Kurt, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.12.2023
Große-Stemes |
5 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr,
Gewinnverwendung) beschlossen. |
a)
04.12.2023
Braun |
HRB 93681: Landmarken Prager Ring GmbH, Monheim am Rhein, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Czaika, Andrea, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 93681: Landmarken Prager Ring GmbH, Monheim am Rhein, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein. Prokura erloschen: Sekula, Paulina Aniela, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 93681: Landmarken Prager Ring GmbH, Monheim am Rhein, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein. Der mit der Landmarken AG mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 15071) am 01.12.2015 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 10.05.2021 mit Wirkung zum Ablauf des 31.05.2021 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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