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b)
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden
DOMUS gGmbH mit Sitz in Geldern am 06.06.2025
eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß §
19 Abs. 2 UmwG. |
a)
16.06.2025
Glettenberg |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 19.05.2025 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 19.05.2025 mit der Lebenshilfe Gelderland
Servicegesellschaft gGmbH mit Sitz in Geldern (Amtsgericht
Kleve, HRB 14009) verschmolzen. |
a)
06.06.2025
Glettenberg |
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Einzelprokura:
Prokura geändert; nunmehr:
Weyers, Andreas, Bottrop, * ‒.‒.‒‒ |
b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 19.05.2025 und der
Gesellschafterversammlung des übernehmenden
Rechtsträgers vom 19.05.2025 mit der DOMUS gGmbH mit
Sitz in Geldern (Amtsgericht Kleve, HRB 9967) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem
Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. |
a)
06.06.2025
Glettenberg |
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c)
Förderung des Wohlfahrtswesens, der
Behindertenhilfe, sowie Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen.
Erbringung von Dienstleistungen aller Art
im Rahmen eines Inklusionsunternehmens
iSd § 68 AO zur Beschäftigung primär, aber
nicht ausschließlich, schwerbehinderter
Menschen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt insbesondere durch
Erbringung von handwerklicher
Dienstleistungen im Bereich der
Gebäudepflege- und Instandhaltung, der
Garten- und Landschaftspflege,
Gebäudesanierung und
Gebäudeumgestaltung, sowie Handel und
Wartung von Fahrrädern sowie Erbringung
von Umweltpflege- und
Reinigungsleistungen und
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die
Gesellschaft wird zudem Beratungs- und
Betreuungsleistungen zur Inklusion
erbringen, aber auch zur Förderung
unterstützungsbedürftiger Personen, die
nicht die Voraussetzungen des § 68 Nr. 3
AO, aber des § 53 AO erfüllen.
Erbringung von Kooperationsleistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich
durch Garten- und Landschaftsbau/-pflege,
Hauswirtschaft und Haustechnik an
Lebenshilfe im Kreis Kleve e.V. (vormals:
Lebenshilfe Gelderland e.V.), Lebenshilfe
im Kreis Kleve Leben und Wohnen gGmbH
(vormals: Lebenshilfe gGmbH - Leben und
Wohnen), Lebenshilfe im Kreis Kleve
Familie und Bildung gGmbH (vormals:
Lebenshilfe
Gelderland gGmbH) sowie Förderverein der
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung
im Kreis Kleve e.V. (vormals: Lebenshilfe
Kleverland e.V.).
Einbeziehung von Kooperationsleistungen
von anderen steuerbegünstigten
Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3
AO, nämlich durch Geschäftsführungs- und
Verwaltungsleistungen von Lebenshilfe im
Kreis Kleve e.V. (vormals: Lebenshilfe
Gelderland e.V.) |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
26.02.2025
Förster |
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a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer
kann durch Gesellschafterbeschluss
Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Die Geschäftsführung ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit für
Rechtsgeschäfte mit dem Verein Lebenshilfe im
Kreis Kleve e.V. (vormals Lebenshilfe Gelderland
e.V.) (AG Kleve, VR 30519) sowie den
Gesellschaften Lebenshilfe im Kreis Kleve Leben
und Wohnen gGmbH (vormals Lebenshilfe
gGmbH - Leben und Wohnen) (AG Kleve, HRB
1544), Lebenshilfe im Kreis Kleve Familie und
Bildung gGmbH (vormals Lebenshilfe Gelderland
gGmbH) (AG Kleve, HRB 4894), Lebenshilfe
Gelderland Servicegesellschaft gGmbH
(zukünftig Domus gGmbH) (AG Kleve, HRB
14009), Förderverein der Lebenshilfe für
Menschen mit Behinderung im Kreis Kleve e.V.
(vormals: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung Kleverland e.V.) (AG Kleve, VR
366) sowie Frühförderstelle für den Kreis Kleve
gemeinnützige Gesellschaft mbH (AG Kleve,
HRB 9375).
Darüber hinaus kann durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung mit im
Innenverhältnis zu erteilender Zustimmung des
Aufsichtsrates des Vereins Lebenshilfe im Kreis
Kleve e.V. (vormals: Lebenshilfe Gelderland
e.V.) Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB 2. Alternative für den Einzelfall erteilt
werden. |
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a)
06.02.2025
Förster
b)
Von Amts wegen
ergänzend nachgetragen |