15 |
c)
(1) Zweck der Genossenschaft
ist die Förderung und Betreu-
ung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine qualitätsvolle, si-
chere und sozial verantwortba-
re Versorgung mit Wohnraum.
(2) Gegenstand des Unterneh-
mens ist:
a) Betrieb eines ökologisch ori-
entierten, generationsübergrei-
fenden und selbstverwalteten
Wohnprojektes,
b) Schaffung nachhaltig sozial-
verträglichen Wohnraums für
die Genossen,
c) Entwicklung von Synergie-
effekten durch solidargemein-
schaftliches Miteinander,
d) die Erforschung des eigenen
und ähnlich gelagerter Projek-
te.
(3) Die Ausdehnung des Ge-
schäftsbetriebes auf Nicht-
mitglieder ist zugelassen. Die
Mitgliederversammlung be-
schließt gem. § 21 die Voraus-
setzungen.
(4) Die Umwandlung von ge-
nossenschaftlichem Eigentum
in Einzeleigentum ist ausge-
schlossen. |
keine Nach-
schusspflicht
Das Mindest-
kapital beträgt
93 Prozent der
Summe der Ge-
schäftsgutha-
ben zum letzten
Bilanzstichtag. |
a)
Der Vorstand besteht aus min-
destens zwei, höchstens drei Per-
sonen. Die Genossenschaft wird
durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinschaftlich vertreten.
b)
Nicht mehr Vorstand:
18. Langenberg, Stephan
Nicht mehr Vorstand:
19. Dr. Schambach, Gabriele
Vorstand:
20.
Klausen, Gerd Adolf Wolfgang,
* ‒.‒.‒‒, Berlin
Vorstand:
21.
Dr. Kümpers, Susanne Nicola So-
phie, * ‒.‒.‒‒, Herzogenrath
Vorstand:
22.
Dr. Rüling, Anneli, * ‒.‒.‒‒,
Berlin |
|
a)
Die Satzung ist am 16.06.2025
geändert und neu gefasst, ins-
besondere in § 2 (Zweck und
Gegenstand), § 13 (Kündigung
der Mitgliedschaft oder freiwil-
lig übernommener Anteile; Min-
destkapitalregel) und in § 16
(Vorstand). |
a)
13.08.2025
Reiner |