Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar (Az. 3 IN 110/25)
vom 01.10.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
06.10.2025
Dell
b)
Fall 9 |
8 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar (Az. 3 IN 110/25)
vom 28.07.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind. |
a)
29.07.2025
Köhlinger
b)
Fall 8 |
HRA 7293: Lightweight GmbH & Co. KG, Mittenaar, Am Rosenboden 21, 35756 Mittenaar. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Sinn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zur Dornheck 6, 35764 Sinn. Der Sitz ist nach Sinn verlegt.
HRA 7293: Lightweight Performance UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Mittenaar, Am Rosenboden 21, 35756 Mittenaar. Firma geändert, nun: Neue Firma: Lightweight GmbH & Co. KG. Von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Lightweight Verwaltungs GmbH, Mittenaar (Amtsgericht Wetzlar HRB 6600).
HRA 7293: Lightweight Performance UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Mittenaar, Am Rosenboden 21, 35756 Mittenaar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lightweight Auspuffanlagen GmbH mit Sitz in Mittenaar (Amtsgericht Wetzlar, HRB 6117) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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