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a)
Lucca Care gGmbH
b)
Kranenburg
Geschäftsanschrift:
Im Hammereisen 27A, 47559 Kranenburg
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S.
des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die
gemeinnützige Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege,
der Altenhilfe sowie des Wohlfahrtwesens.
Der Zweck wird insbesondere durch die
ambulante Pflege und Versorgung von
alten, kranken und
behinderten Menschen in Form von
Kranken,-Alten,-Haus und Familienpflege
sowie der
allgemeinen Sozialberatung und Betreuung
erfüllt.
Diese Hilfe wird ohne Rücksicht auf
Herkunft und Konfession geleistet.
In der Regel werden diese Aufgaben in der
Wohnung des Bedürftigen in enger
Zusammenarbeit
mit den niedergelassenen Ärzten und den
Krankenhäusern durchgeführt und
umfassen:
Grund- und Behandlungspflege gem. SGB
V,
alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen
Leistungen gem. SGB XI,
zusätzliche Betreuungsleistungen gem. §
45 b SGB XI (Demenzbetreuung).
Die Demenzbetreuung erfolgt sowohl in
Einzelbetreuung zu Hause oder als
Gruppenbetreuung
in den Räumen der Gesellschaft.
Selbstlosigkeit
Die Körperschaft ist i.S. von § 55 AO
selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie
eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Mittel der gGmbH dürfen nur
für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden.
Mittelverwendung
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln der Körperschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und keine sonstigen
Zuwendungen. |
25.000,00
EUR |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Arensman, Arie, Rieden am Forggensee,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Tolsma, Hugo Vincent, Doornspijk / Niederlande,
* ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2022 mit Änderung vom
11.05.2023. |
a)
19.06.2023
Prof. Dr. Lieckfeldt |