GnR 206: Märkische Bank eG, Hagen, Bahnhofstraße 21, 58095 Hagen. Nach Änderung: Es besteht keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 206: Märkische Bank eG, Hagen, Bahnhofstraße 21, 58095 Hagen. Die Vertreterversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Ausscheiden durch Tod), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 40 ( Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung, Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der Erwerb und die Verwaltung einer Beteiligung an einem Unternehmen, das für eigene oder fremde Rechnung tätig ist, insbesondere in dem Bereich Erwerb, Vermittlung, Bebauung, Erschließung, Einrichtung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; j) der Ankauf und Verkauf, die Erschließung, die Vermietung und Ver- Pachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Errichtung von Gebäuden. (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.