Märkische Hard & Software GmbH, Altena inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Märkische Hard & Software GmbH
Sonnenstr. 24
58762 Altena
Frühere Anschriften: 1
Vorm Kalkofen 1, 58762 Altena
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
Beispiel-Dokument
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 5453
Amtsgericht: Iserlohn
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Märkische Hard & Software GmbH aus Altena ist im Register unter der Nummer HRB 5453 im Amtsgericht Iserlohn verzeichnet. Sie ist mindestens 1x umgezogen.
Netzwerk
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Registermeldungen
2Märkische Hard & Software GmbH, Altena (Sonnenstraße 24, 58762 Altena). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Iserlohn HRA 4141) am 13.01.2006 wirksam geworden.
Märkische Hard & Software GmbH, Altena (Vorm Kalkofen 1, 58762 Altena). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Märkische Hard & Software e. K. auftretenden Kaufmann Gerd Kölsche, geb. 08.04.1964, Altena, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie
2
Alte Anschrift:
Vorm Kalkofen 1
58762 Altena
Neue Anschrift:
Sonnenstr. 24
58762 Altena

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