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Müller Verwaltungs GmbH, Sontra (HRB 2517) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Andreastor 15 - 17
36205 Sontra
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 2517
Amtsgericht: Eschwege
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Müller Verwaltungs GmbH aus Sontra war im Handelsregister Eschwege unter der Nummer HRB 2517 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Müller Verwaltungs GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Müller Verwaltungs GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 05.12.2016
Löschung

HRB 2517: Müller Verwaltungs GmbH, Sontra (Andreastor 15 - 17, 36205 Sontra). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gartenremise Müller GmbH am 21.11.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 24.11.2016
Veränderung

HRB 2517: Müller Verwaltungs GmbH, Sontra (Andreastor 15 - 17, 36205 Sontra). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gartenremise Müller GmbH mit Sitz in Sontra (Amtsgericht Eschwege HRB 1557) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

05.12.2016
Registervorgang

Löschung 29.11.2016