HRA 201739:Müller und Brinkmann OHG, Rhauderfehn, Schuhmacherstraße 10 - 14, 26817 Rhauderfehn.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der fenestra Bauelemente GmbH mit Sitz in Rhauderfehn (Amtsgericht Aurich HRB 110412) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tage wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26817 Rhauderfehn
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.fenestra-bauelemente.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Aurich
Rechtsform: oHG