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Müller-Elektro-Montage GmbH u. Co. KG, Selters (HRA 3207)

Firmendaten

Anschrift
Schützstr. 4
56242 Selters
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02626/6077
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.elektromontage-selters.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 3207
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Müller-Elektro-Montage GmbH u. Co. KG aus Selters ist im Handelsregister Montabaur unter der Nummer HRA 3207 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Müller-Elektro-Montage GmbH u. Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Müller-Elektro-Montage GmbH u. Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 14.07.2016
Veränderung

HRA 3207: Müller-Elektro-Montage GmbH u. Co. KG, Selters, Schützstr. 4, 56242 Selters. Infolge Verschmelzung mit der weiteren persönlich haftenden Gesellschafterin, der Müller Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Selters als übernehmenden Rechtsträger, nicht mehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Müller GmbH, Selters (Amtsgericht Montabaur HRB 1731).

Calendar 02.05.2016
Veränderung

HRA 3207: Müller-Elektro-Montage GmbH u. Co. KG, Selters, Schützstr. 4, 56242 Selters. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Müller GmbH, Selters (Amtsgericht Montabaur HRB 1731). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.03.2016 mit der Elektrohaus Müller GmbH & Co. KG mit Sitz in Selters (Amtsgericht Montabaur, HRA 1298) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

14.07.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Müller GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

02.05.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Müller GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter