HRA 3207: Müller-Elektro-Montage GmbH u. Co. KG, Selters, Schützstr. 4, 56242 Selters. Infolge Verschmelzung mit der weiteren persönlich haftenden Gesellschafterin, der Müller Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Selters als übernehmenden Rechtsträger, nicht mehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Müller GmbH, Selters (Amtsgericht Montabaur HRB 1731).
HRA 3207: Müller-Elektro-Montage GmbH u. Co. KG, Selters, Schützstr. 4, 56242 Selters. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Müller GmbH, Selters (Amtsgericht Montabaur HRB 1731). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.03.2016 mit der Elektrohaus Müller GmbH & Co. KG mit Sitz in Selters (Amtsgericht Montabaur, HRA 1298) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.