Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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a)
Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG
eingetragen:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG
eingetragen:
Nicht mehr Geschäftsführer.
Jetzt
Liquidator:
Mewes, Sascha, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.09.2025
Droste |
12 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (Az. 43 IN
544/17) vom 31.07.2025 ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben. |
a)
01.09.2025
Joachimi |
HRB 3528: M & K Heizungs- und Sanitärtechnik GmbH, Herford, Mittelweg 50, 32051 Herford. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 544/17) vom 15.08.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 3528: M & K Heizungs- und Sanitärtechnik GmbH, Herford, Mittelweg 50, 32051 Herford. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.03.2017 mit der M & K Holding GmbH mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 9882) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3528: M & K Heizungs- und Sanitärtechnik GmbH, Herford, Mittelweg 50, 32051 Herford. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.03.2017 mit der M & K Kundendiensttechnik GmbH mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5772) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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