Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nürnberg vom 01.10.2025 (Az. IN 994/25) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG. |
a)
06.10.2025
Walter |
9 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nürnberg vom 14.07.2025 (Az. IN 994/25) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
a)
18.07.2025
Walter |
HRB 24946: M-Medientechnik GmbH, Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Karl-Schiller-Straße 3, 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 07.06.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 und Zustimmung des Inhabers vom 07.06.2017 das unter der Firma Marco Mentzel e.K. mit Niederlassung in Berg (Amtsgericht Nürnberg HRA 17910) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Mentzel, Marco, Neumarkt i.d.OPf., * ‒.‒.‒‒, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24946: M-Medientechnik GmbH, Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Karl-Schiller-Straße 3, 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der station4media rental GmbH mit dem Sitz in Berg b. Neumarkt und die Änderung der Ziffer 3 (Stammkapital) der Satzung (Musterprotokoll) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 24946: M-Medientechnik GmbH, Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Karl-Schiller-Straße 3, 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.. Die station4media rental GmbH mit dem Sitz in Berg b. Neumarkt (Amtsgericht Nürnberg HRB 30884) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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