M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle, Markgröningen inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle
Zeppelinstr. 28
71706 Markgröningen
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRA 202432
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle aus Markgröningen ist im Register unter der Nummer HRA 202432 im Amtsgericht Stuttgart verzeichnet.
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Registermeldungen
3HRA 202432: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.09.2017 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 202432: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2017 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "M. Werner GmbH + Co. KG Grundstücksgesellschaft Zeppelinstraße", Markgröningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 202433) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 202432: M. Werner GmbH + Co Grundstücksgesellschaft Sträßle, Markgröningen, Zeppelinstr. 28, 71706 Markgröningen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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