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M.M. Friseur- und Kosmetiksalon Langenhorn GmbH, Langenhorn (HRB 521 HU) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Dorfstr. 83
25842 Langenhorn
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 521 HU
Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die M.M. Friseur- und Kosmetiksalon Langenhorn GmbH aus Langenhorn war im Handelsregister Flensburg unter der Nummer HRB 521 HU verzeichnet. Nach der Gründung am hat die M.M. Friseur- und Kosmetiksalon Langenhorn GmbH ihren Standort nicht geändert. Die M.M. Friseur- und Kosmetiksalon Langenhorn GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 17.07.2012
Veränderung

HRB 521 HU: M.M. Friseur- und Kosmetiksalon Langenhorn GmbH, Langenhorn (Dorfstraße 83, 25842 Langenhorn). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 13.07.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, HRA 7408 Fl) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.

Calendar 10.07.2012
Veränderung

HRB 521 HU: M.M. Friseur- und Kosmetiksalon Langenhorn GmbH, Langenhorn (Dorfstraße 83, 25842 Langenhorn). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin, welche das Unternehmen unter der Firma M.M. Friseur- und Kosmetiksalon Marita Möller e.K. mit Sitz in Langenhorn (AG Flensburg, HRA 7408) weiterführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.