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M6 Duna Holding GmbH, Frankfurt (HRB 21619) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bettinastr. 53 - 55
60325 Frankfurt
Frühere Anschriften: 1
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 21619
Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die M6 Duna Holding GmbH aus Frankfurt war im Handelsregister Wiesbaden unter der Nummer HRB 21619 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die M6 Duna Holding GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Halten einer Beteiligung an dem privatwirtschaftlich finanzierten Betreibermodell M6 Duna (Abschnitt Érdi-teto - Autobahnkreuz M6/M8 Dunaújváros) in Ungarn. Privatwirtschaftlich finanzierte Betreibermodelle sind Projekte, bei denen Bau und Finanzierung von Gebäuden und Anlagen übernommen werden, diese betrieben und zu einem späteren Zeitpunkt an den ursprünglichen Eigentümer oder Konzessionsgeber übereignet werden.' Die M6 Duna Holding GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 8

Calendar 12.10.2016
Löschung

HRB 21619: M6 Duna Holding GmbH, Wiesbaden, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden M6 Duna B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande, Trade Register of the Chamber of Commerce, registernumber: 63499967) am 22.09.2016 eingetragen und am 23.09.2016 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 14.09.2016
Veränderung

HRB 21619: M6 Duna Holding GmbH, Wiesbaden, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der M6 Duna B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande, Kamer van Koophandel Nr. 63499967) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschem Recht sind erfüllt. Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des niederländischen Rechts, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 23.06.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 21619: M6 Duna Holding GmbH, Wiesbaden, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante (grenzüberschreitende) Verschmelzung der M6 Duna Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Wiesbaden, Geschäftsanschrift Bettinastraße, 53-55, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 21619 als übertragende Gesellschaft mit der M6 Duna B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, Geschäftsanschrift WTC A-Tower, 3er Stock, Strawinskylaan 303, 1077 XX Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter Nummer 63499967, als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden. Wegen des weiteren Inhalts des Entwurfs wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft (M6 Duna Holding GmbH) ist nach § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch beim übertragenden Rechtsträger nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d. h. der der Forderung zu Grunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Nach § 122 j Absatz 1 UmwG hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per E-Mail reicht nicht aus. Fällige Forderungen sind beispielsweise nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die M6 Duna Holding GmbH wird vollständig mit allen Aktiva und Passiva auf die M6 Duna B.V. verschmolzen werden. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegen die M6 Duna B.V. geltend zu machen. Denjenigen Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft (M6 Duna B.V.), die dies verlangen, hat gemäß § 2:316 DCC entweder der übertragende oder der übernehmende Rechtsträger Sicherheit für ihre Forderungen zu leisten oder deren Befriedigung in anderer Weise zu garantieren. Das gilt nicht, sofern die Forderung des Gläubigers bereits ausreichend gesichert ist oder sofern die finanziellen Verhältnisse des übernehmenden Rechtsträgers nach der Verschmelzung keine geringere Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bieten als zuvor. Jeder Gläubiger des übernehmenden Rechtsträgers, der M6 Duna B.V., kann der Verschmelzung grundsätzlich durch eine Eingabe beim zuständigen Gericht, Niederlande, und unter Angabe der geforderten Sicherheit innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Die Eingabe, mit der der Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, ist begründet, wenn dem Gläubiger keine Sicherheit geleistet und die Befriedigung seiner Forderung auch nicht in anderer Weise garantiert wird, obwohl er hierauf nach den vorstehend dargelegten Grundsätzen einen Anspruch hat. Vor seiner Entscheidung über die der Verschmelzung widersprechenden Eingabe eines Gläubigers kann das Gericht den Beteiligten Rechtsträgern die Möglichkeit einräumen, dem Gläubiger innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten. Sofern der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da weder am übertragenden noch am übernehmenden Rechtsträger Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG in Verbindung mit §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG in Verbindung mit § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die niederländische Schutzvorschrift des Artikels 333 h BW2 (Burgerlijk Wetboek 2), der im Falle vorhandener Minderheitengesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften im Sinne des § 122 d Satz 2 Nummer 4 UmwG: Vollständige Auskünfte betreffend die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an den grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt im Büro der übertragenden Gesellschaft, der M6 Duna Holding GmbH, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland oder im Büro der übernehmenden Gesellschaft M6 Duna B.V., WTC A-Tower, 3er Stock, Strawinskylaan303, 1077 XX, Amsterdam, Niederlande. Diese Mitteilung erfolgt zwecks Bekanntmachung nach § 122 d Satz 2 Nr. 4 Satz 3 UmwG.

Calendar 24.02.2016
Veränderung

HRB 21619: M6 Duna Holding GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt. Nicht mehr Geschäftsführerin: Goldstein, Beatrix, Bad Homburg v.d. Höhe, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Mathias, Frank, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Determann, Michael, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒; Lang, Hagen, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 03.06.2014
Veränderung

HRB 21619:M6 Duna Holding GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.Bestellt als Geschäftsführer: Mathias, Frank, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Ellenberg, Volker, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Söhngen, Dirk, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 6

12.10.2016
Registervorgang

Löschung 12.10.2016

24.02.2016
Adressänderung

Alte Anschrift:
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Neue Anschrift:
Bettinastr. 53 - 55
60325 Frankfurt

Entscheideränderung

Austritt
Frau Beatrix Goldstein
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Frank Mathias
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Determann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Hagen Lang
Geschäftsführer

03.06.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Volker Ellenberg
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Dirk Söhngen
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Frank Mathias
Geschäftsführer

27.02.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Beatrix Goldstein
Geschäftsführer

09.01.2012
Firmenname geändert

alt:
Abigroup BOT GmbH

neu:
M6 Duna Holding GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Herr Frank Schramm
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Volker Ellenberg
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dirk Söhngen
Geschäftsführer

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