Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

MAGNA Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (HRB 177361)

Firmendaten

Anschrift
Große Elbstr. 47
22767 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2022
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 13 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 177361
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MAGNA Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 177361 verzeichnet. Nach der Gründung am 29.07.2022 hat die MAGNA Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1) Die Gesellschaft ist eine externe AlF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die kollektive Vermögensverwaltung von inländischen Investmentvermögen. 2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld investieren in (1) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gem. § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB oder (2) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen und andere Wertpapiere, in den Grenzen des § 253 Abs. 1 Nr. 4 KAGB oder (3) Geldmarktinstrumente gem. § 194 KAGB oder (4) Bankguthaben gem. § 195 KAGB oder (5) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer (1) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB oder (6) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gem. (1) bis (7) erwerben dürfen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB oder (7) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AlF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gem. (1) bis (7) erwerben dürfen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB oder (8) Derivate zu Absicherungszwecken gem. § 261 Abs. 3 KAGB sowie von b) geschlossenen inländischen Spezial-AlF gem. §§ 273ff., 285 f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AlF selbst gemäß dem vorstehendem lit. a) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen sowie von c) offenen inländischen Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die das bei ihnen angelegte Geld investieren in (1) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB oder (2) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB oder (3) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB oder (4) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB oder (5) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, die jeweils ausschließlich Vermögensgegenstände gemäß (1) bis (5) erwerben dürfen sowie (6) Vermögensgegenstände i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 lit. a) und Nr. 6 KAGB, (7) Vermögensgegenstände i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen sowie von d) allgemeinen offenen inländischen Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch offene inländische Spezial-AlF gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem lit. c) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung nach vorstehender § 2 Ziffer 1 Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AlF und allgemeiner inländischer offener Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen sowie für eigene Rechnung ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen gewähren. 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AlF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen; sowie europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) gemäß Verordnung (EU) 2015/760 in der jeweils gültigen Fassung, die ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit diese als ELTIF erwerbbar sind. 4) Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB; b) Den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; c) Sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den unter § 2 Ziffer 1 und 2 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5) Die Gesellschaft darf solche Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. 6) Die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck gemäß § 20 Abs_ 6 KAGB, wenn eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 7) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. 8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 125.000,00 EUR. Die MAGNA Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 06.03.2025)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 6

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
6 a)
MAGNA Investment
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
c)
1) Die Gesellschaft ist eine externe AlF-
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
kollektive Vermögensverwaltung von
inländischen Investmentvermögen.
2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) geschlossene inländische Publikums-AlF
gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, die nach
ihren Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld investieren in
(1) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst-
und Agrarland gem. § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB oder
(2) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen und
andere Wertpapiere, in den Grenzen des §
253 Abs. 1 Nr. 4 KAGB oder
(3) Geldmarktinstrumente gem. § 194
KAGB oder
(4) Bankguthaben gem. § 195 KAGB oder
(5) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne der Nummer (1) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3
KAGB oder
(6) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AlF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, die ausschließlich
Vermögensgegenstände gem. (1) bis (7)
erwerben dürfen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5
KAGB oder
(7) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und
338 KAGB oder an geschlossenen EU-
Spezial-AlF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AlF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, die ausschließlich
Vermögensgegenstände gem. (1) bis (7)
erwerben dürfen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 6
KAGB oder
(8) Derivate zu Absicherungszwecken gem.
§ 261 Abs. 3 KAGB
sowie von
b) geschlossenen inländischen Spezial-AlF
gem. §§ 273ff., 285 f. KAGB, die nach ihren
Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in Vermögensgegenstände
investieren, in die auch geschlossene
inländische Publikums-AlF selbst gemäß
dem vorstehendem lit. a) das bei ihnen
angelegte Geld investieren dürfen
sowie von
c) offenen inländischen Spezial-AlF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, die das bei ihnen angelegte Geld
investieren in
(1) Geldmarktinstrumente gemäß § 284
Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB oder
(2) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr.
2 d) KAGB oder
(3) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 e)
KAGB oder
(4) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 f)
KAGB oder
(5) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen gemäß
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, die jeweils
ausschließlich Vermögensgegenstände
gemäß (1) bis (5) erwerben dürfen sowie
(6) Vermögensgegenstände i.S.d. § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 lit. a) und Nr. 6
KAGB,
(7) Vermögensgegenstände i.S.d. § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) und Nr. 5 KAGB
innerhalb der dort jeweils genannten
Anlagegrenzen
sowie von
d) allgemeinen offenen inländischen
Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - unter
Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283
KAGB -, die nach ihren Anlagebedingungen
das bei ihnen angelegte Geld in
Vermögensgegenstände investieren, in die
auch offene inländische Spezial-AlF gemäß
§ 284 KAGB gemäß vorstehendem lit. c)
das bei ihnen angelegte Geld investieren
dürfen.
Die Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung nach
vorstehender § 2 Ziffer 1 Gelddarlehen
sowohl für Rechnung eines inländischen
geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285
Abs. 3 KAGB als auch unter
entsprechender Anwendung des § 285 Abs.
3 KAGB für Rechnung allgemeiner
inländischer offener Spezial-AlF und
allgemeiner inländischer offener Spezial-
AlF mit festen Anlagebedingungen sowie
für eigene Rechnung ihren Mutter-,
Tochter- und Schwesterunternehmen
gewähren.
3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AlF oder ausländische AlF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen
entsprechen; sowie europäische langfristige
Investmentfonds (ELTIF) gemäß
Verordnung (EU) 2015/760 in der jeweils
gültigen Fassung, die ausschließlich in die
in diesem § 2 Ziffer 1 genannten
Vermögensgegenstände investieren, soweit
diese als ELTIF erwerbbar sind.
4) Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft
folgende Dienst- und
Nebendienstleistungen:
a) Die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 KWG angelegter Vermögen für
andere mit Entscheidungsspielraum sowie
die Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1
KAGB;
b) Den Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen;
c) Sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20
Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den unter § 2 Ziffer
1 und 2 genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
5) Die Gesellschaft darf solche Geschäfte
betreiben, die zur Anlage des eigenen
Vermögens erforderlich sind.
6) Die Beteiligung an anderen
Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem
Geschäftszweck gemäß § 20 Abs_ 6
KAGB, wenn eine Haftung der Gesellschaft
aus der Beteiligung durch die Rechtsform
des Unternehmens beschränkt ist.
7) Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen errichten.
8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschaft hat zwei oder mehr
Geschäftsführer.
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den
jetzigen §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und 7 (Geschäftsführung und Vertretung)
beschlossen.
a)
26.02.2025
Dr. Riewert-Ramcke
b)
Fall 7
5 b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Große Elbstraße 47, 22767 Hamburg
a)
22.12.2023
Krenzer
4 b)
Mit der MAGNA Asset Management AG, Hamburg
(Amtsgericht Hamburg HRB 143197) als herrschendem
Unternehmen ist am 14.06.2023 ein Gewinnabführungsvertrag
geschlossen worden. Ihm haben die
Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft
vom 23.06.2023 und die Hauptversammlung der
herrschenden Gesellschaft vom 30.06.2023 zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
a)
21.07.2023
Reiche
b)
Fall 5
3 125.000,00
EUR
b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Holdorf, Christina Britta, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen
Holdorf, Britta Christina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00
EUR auf 125.000,00 EUR beschlossen.
a)
30.05.2023
Reiche
b)
Fall 3
2 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Holdorf, Britta Christina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Dähn, Martin, Großhansdorf, * ‒.‒.‒‒
a)
24.10.2022
Rullmann
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen

Historie 4

26.02.2025
Firmenname geändert

alt:
MAGNA Investment Management GmbH

neu:
MAGNA Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

30.05.2023
Entscheideränderung

Austritt
Frau Britta Christina Holdorf
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Christina Britta Holdorf
Geschäftsführer

24.10.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Britta Christina Holdorf
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Dähn
Prokurist

27.09.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jochen Ackermann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jens Bodem
Geschäftsführer