MD&D Alliance GmbH, Darmstadt, Holzhofallee 14, 64295 Darmstadt. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplanes zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung gemäß § 122 d UmwG eingereicht.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind folgende Gesellschaften beteiligt:Als übertragende Gesellschaft die MD & D Alliance Europe Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen beim Companies House Cardiff unter Nummer 6270753.Als übernehmende Gesellschaft die MD & D Alliance GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Darmstadt, Holzhofallee 14, 64295 Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 91717.Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird folgendes mitgeteilt:Die übertragende Gesellschaft, die MD & D Alliance Europe Limited ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden GesellschaftMD & D Alliance GmbH. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind daher nicht vorhanden. Ein Hinweis auf Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.Den Gläubigern der MD & D Alliance GmbH und der MD & D Alliance Europe Limited ist gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der MD & D Alliance GmbH beim Amtsgericht Darmstadt bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Deutschen MD & C Alliance GmbH gemäß § 122 a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheiten zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der MD & D Alliance GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen: MD & D Alliance GmbH, Holzhofallee 14, 64295 Darmstadt. Hierzu ist genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistungen spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden MD & D Alliance GmbH gefordert werden muss.Die Gläubiger der MD & D Alliance Europe Limited sowie die Gläubiger der MD & D Alliance GmbH können bei Companies House Cardiff, Großbritannien, durch Petition unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Auslegung des gemeinsamen Verschmelzungsplanes im dortigen Staatsanzeiger widersprechen.Forderungen gegenüber der MD & D Alliance Europe Limited sind unmittelbar unter folgender Anschrift geltend zu machen:69 Great Hampton Street B 18 6 EW Birmingham GB.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der MD & D Alliance GmbH, Holzhofallee 14, 64295 Darmstadt.
64295 Darmstadt
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Darmstadt
Rechtsform: GmbH