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MDM Münzhandelsgesellschaft mbH Deutsche Münze, Braunschweig (HRB 543) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Theodor-Heuss-Str. 7
38122 Braunschweig
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 543
Amtsgericht: Braunschweig
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MDM Münzhandelsgesellschaft mbH Deutsche Münze aus Braunschweig war im Handelsregister Braunschweig unter der Nummer HRB 543 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die MDM Münzhandelsgesellschaft mbH Deutsche Münze ihren Standort nicht geändert. Die MDM Münzhandelsgesellschaft mbH Deutsche Münze wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 25.09.2009
Veränderung

MDM Münzhandelsgesellschaft mbH Deutsche Münze, Braunschweig, (Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 im Wege des Formwechsels in die MDM Münzhandelsgesellschaft mbH & Co. KG Deutsche Münze mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200819) umgewandelt. Die Eintragung beim Rechtsträger neuer Form ist zeitgleich erfolgt. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 10.07.2009
Veränderung

MDM Münzhandelsgesellschaft mbH Deutsche Münze, Braunschweig, (Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 23.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 mit der MDM Holding B.V. mit Sitz in Almere / Niederlande (Handelsregister van de Kamers van Koophandel, Amsterdam, Dossiernummer 32088160) verschmolzen. Die Hauptversammlung der übertragenden (= erlöschenden) Gesellschaft hat am 12.06.2009 den Zusammenschluss gemäß dem Fusionierungsantrag beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 05.05.2009
Vorgang ohne Eintragung

MDM Münzhandelsgesellschaft mbH Deutsche Münze, Braunschweig, (Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig).Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan zum Handelsregister eingereicht. Beteiligt an der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die MDM Holding BV mit dem Sitz in Almere, Niederlande, eingetragen im Handelsregister van de Kamers van Koophandel, Amsterdam, Dossiernummer 32088160, als übertragender Rechtsträger und die MDM Münzhandelsgesellschaft mbH Deutsche Münze mit dem Sitz in Braunschweig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 543 als übernehmender Rechtsträger. Die Gläubiger der beteiligten Rechtsträger sind berechtigt, für ihre Forderungen Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit sie glaubhaftmachen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 122a Abs.2 ,§ 22 Abs.1 Satz 2 UmwG). Will ein Gläubiger Sicherheit verlangen, so muss er seinen Anspruch binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers nach Grund und Höhe schriftlich bei dem übernehmenden Rechtsträger anmelden (§ 122a Abs. 2, § 22 Abs.1 Satz 1 UmwG). Für die Gläubiger sind Informationen betreffend ihrer Rechte kostenfrei erhältlich bei der MDM Münzhandelsgesellschaft mbH Deutsche Münze, Theodor- Heuss- Straße 7, 38122 Braunschweig.