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a)
MEDIACOMM Gesellschaft für
Verkaufsförderung und Medien-
Kommunikation mbH
b)
Hamburg
c)
(1) die Beratung auf allen Gebieten des
Marketing, insbesondere der Werbung, der
Kommunikation, der
Unternehmensberatung, der
Personalberatung, der Betriebsberatung
sowie der Durchführung der damit im
Zusammenhang stehenden Konzepte,
insbesondere auch die Werbemittlung.
(2) Die Gesellschaft befaßt sich nicht mit
Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsberatungsgesetzes.
(3) Gegenstand des Unternehmens ist
darüber hinaus auch die Produktion,
Herstellung und Verbreitung von
Tonträgern jeglicher Art einschließlich der
Herstellung und Vertreibung von Literatur
und Software, soweit diese Produkte oder
Produktionen der Kommunikation und/oder
der Unterhaltung dienen und in Film, Funk.
Fernsehen sowie im Privatbereich oder der
Industrie Verwendung finden können. |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein und ist berechtigt,
Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen
(Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181
BGB).
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Möller, Rolf, Kaufmann, Hamburg
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.06.1986 |
a)
16.05.2002
Lehmitz
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 4-8 Sonderband
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Tag der ersten
Eintragung: 04.07.1986 |