Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
|
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b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Moock, Hans Joachim, Bad Homburg v. d. Höhe,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
06.07.2023
Weil
b)
Fall 11 |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Weiß, Christine, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.04.2023
Weil
b)
Fall 10 |
HRB 12723: MEN Verwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, c/o HQ Equita GmbH, Am Pilgerrain 15, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Krumm, Torsten, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wiemken, Florian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12723: MEN Verwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, c/o HQ Equita GmbH, Am Pilgerrain 15, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Geändert, nun: Geschäftsführerin: Weiß, Christine, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12723: MEN Verwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, c/o HQ Equita GmbH, Am Pilgerrain 15, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der WSM Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 13187) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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