Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Abwicklung ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht. |
a)
06.10.2025
Müller
b)
Das Registerblatt ist
geschlossen. |
HRB 104195: MGK Beteiligungs AG, Saarbrücken, Hindenburgstraße 59, 66119 Saarbrücken. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Bestellt als Abwickler: Meyer, Roman, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒. Die Hauptversammlung vom 06.12.2021 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Prokura erloschen: König, Willi Heinz, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
HRB 104195: MGK Beteiligungs AG, Saarbrücken, Hindenburgstraße 59, 66119 Saarbrücken. Die Hauptversammlung vom 22.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Rücklagen und Gewinnverwendung) beschlossen. Nicht mehr Vorstand: Zimmer, Thomas Matthias, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
HRB 104195: MGK Beteiligungs AG, Saarbrücken, Hindenburgstraße 59, 66119 Saarbrücken. Bestellt als Vorstand: Zimmer, Thomas Matthias, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
HRB 102675: MGK Beteiligungs GmbH, Saarbrücken, Hindenburgstraße 59, 66119 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2017 im Wege des Formwechsels in die MGK Beteiligungs AG mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 104195) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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