Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 3 |
a)
MIKADO Medienhaus GmbH & Co. KG |
|
|
b)
Die Firma ist geändert worden.
c)
Haftsumme erhöht:
Kommanditist:
Hunke, Jürgen, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
5.000.000,00 EUR. |
a)
26.01.2026
Landherr |
HRA 119545: MIKADO Jürgen Hunke GmbH & Co. KG, Wunstorf, Mittelweg 111, 20149 Hamburg. Hamburg. Der Sitz ist von Wunstorf (bisher: Amtsgericht Hannover HRA 110327) nach Hamburg verlegt.
HRA 110327: MIKADO Jürgen Hunke GmbH & Co. KG, Wunstorf, Waldstr. 38, 31515 Wunstorf. Der Sitz ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg HRA 119545) verlegt. Hamburg. Geschäftsanschrift: Mittelweg 111, 20149 Hamburg.
HRA 119545: MIKADO Jürgen Hunke GmbH & Co. KG, Wunstorf, Mittelweg 111, 20149 Hamburg. (Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mittelweg 111, 20149 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Jürgen Hunke Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 92517). Der Sitz ist von Wunstorf (bisher: Amtsgericht Hannover HRA 110327) nach Wunstorf verlegt.
HRA 110327:MIKADO Jürgen Hunke GmbH & Co. KG, Wunstorf, Waldstr. 38, 31515 Wunstorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Ergänzungsurkunde vom 09.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 sowie vom 17.09.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 sowie vom 17.09.2015 mit der Jürgen Hunke Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 98084) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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