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MPF Minverva III für Wissenschaft gemeinnützige GmbH, München (HRB 306898)

Firmendaten

Anschrift
Aldringenstr. 4
80639 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2025
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 306898
Amtsgericht: München
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MPF Minverva III für Wissenschaft gemeinnützige GmbH aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 306898 verzeichnet. Nach der Gründung am 10.06.2025 hat die MPF Minverva III für Wissenschaft gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die gemeinnützige Förderung von Wissenschaft und Forschung (einschließlich der internationalen Zusammenarbeit und des Wissenstransfers). Der Satzungszweck wird verwirklicht sowohl durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an die Max-Planck-Gesellschaft oder die Max-Planck-Förderstiftung oder deren gemeinnützige Unterstiftungen zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für deren satzungsgemäße steuerbegünstige Zwecke als auch durch die unmittelbare Förderung von Forschungsprojekten in oder mit der MPG. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter der Gesellschaft dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vermögen oder Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Keinerlei Erträge der Gesellschaft dürfen privaten Gesellschaftern oder Einzelpersonen zugutekommen oder ihnen ausgeschüttet werden oder auszuschütten sein. Die Gesellschaft darf ihren Geschäftsführern oder Angestellten oder deren Familienangehörigen kein Vermögen leihen oder für deren Verpflichtungen haften. Geschäftsführer der Gesellschaft und Einzelpersonen können keine Ausschüttung von Vermögen der Gesellschaft bei ihrer Auflösung erhalten oder beanspruchen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die für eine nach anwendbarem Recht steuerbefreite Gesellschaft nicht zulässig sind. Die Gesellschaft dient der Freiheit wissenschaftlicher Forschung. Sie unterliegt, vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Satzung, keiner Beschränkung der Auswahl, Reihenfolge oder Ausführung ihrer wissenschaftlichen Förderung. Die Gesellschaft hat ihre Mittel ohne jegliche Diskriminierung einzusetzen, insbesondere ohne Diskriminierung nach Geschlecht, Herkunft oder Glauben. Sie darf keine Propaganda oder Werbung bezüglich Gesetzgebung machen oder sie sonst zu beeinflussen versuchen. Sie darf sich nicht politisch betätigen, sich nicht an politischen Kampagnen um öffentliche Ämter beteiligen und sich nicht in einer anderen Weise betätigen, die mit ihrer Gemeinnützigkeit nach anwendbarem Steuer- oder anderem Recht unvereinbar ist. Die Gesellschaft hat sich gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu betätigen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die MPF Minverva III für Wissenschaft gemeinnützige GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.11.2025)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
MPF Minverva III für Wissenschaft
gemeinnützige GmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Aldringenstraße 4, 80639 München
c)
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist
die gemeinnützige Förderung von
Wissenschaft und Forschung
(einschließlich der internationalen
Zusammenarbeit und des
Wissenstransfers). Der Satzungszweck
wird verwirklicht sowohl durch die
Beschaffung von Mitteln und deren
Weitergabe an die Max-Planck-Gesellschaft
oder die Max-Planck-Förderstiftung oder
deren gemeinnützige Unterstiftungen zur
ausschließlichen und unmittelbaren
Verwendung für deren satzungsgemäße
steuerbegünstige Zwecke als auch durch
die unmittelbare Förderung von
Forschungsprojekten in oder mit der MPG.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter der Gesellschaft
dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Gesellschafter auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Vermögen
oder Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Körperschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Keinerlei Erträge der
Gesellschaft dürfen privaten
Gesellschaftern oder Einzelpersonen
zugutekommen oder ihnen ausgeschüttet
werden oder auszuschütten sein. Die
Gesellschaft darf ihren Geschäftsführern
oder Angestellten oder deren
Familienangehörigen kein Vermögen leihen
oder für deren Verpflichtungen haften.
Geschäftsführer der Gesellschaft und
Einzelpersonen können keine Ausschüttung
von Vermögen der Gesellschaft bei ihrer
Auflösung erhalten oder beanspruchen. Die
Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die
für eine nach anwendbarem Recht
steuerbefreite Gesellschaft nicht zulässig
sind. Die Gesellschaft dient der Freiheit
wissenschaftlicher Forschung. Sie
unterliegt, vorbehaltlich der übrigen
Bestimmungen dieser Satzung, keiner
Beschränkung der Auswahl, Reihenfolge
oder Ausführung ihrer wissenschaftlichen
Förderung. Die Gesellschaft hat ihre Mittel
ohne jegliche Diskriminierung einzusetzen,
insbesondere ohne Diskriminierung nach
Geschlecht, Herkunft oder Glauben. Sie darf
keine Propaganda oder Werbung bezüglich
Gesetzgebung machen oder sie sonst zu
beeinflussen versuchen. Sie darf sich nicht
politisch betätigen, sich nicht an politischen
Kampagnen um öffentliche Ämter
beteiligen und sich nicht in einer anderen
Weise betätigen, die mit ihrer
Gemeinnützigkeit nach anwendbarem
Steuer- oder anderem Recht unvereinbar ist.
Die Gesellschaft hat sich gemäß den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit zu betätigen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Philipp, Christoph Michael, München,
* ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Franz, Roman, Freigericht, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Unterhuber, Simon, München, * ‒.‒.‒‒
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2025.
a)
06.11.2025
Prell

Historie 1

06.11.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christoph Michael Philipp
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Roman Franz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Simon Unterhuber
Geschäftsführer