Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

MVZ Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH, Solingen (HRB 25916)

Firmendaten

Anschrift
Gotenstr. 1
42653 Solingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.klinikumsolingen.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2014
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 25916
Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MVZ Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH aus Solingen ist im Handelsregister Wuppertal unter der Nummer HRB 25916 verzeichnet. Nach der Gründung am 11.08.2014 hat die MVZ Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale ärztliche Versorgung der Bevölkerung möglichst nach Qualitätsmanagementkriterien akkreditierte ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärztinnen und Ärzte eines oder mehrerer unterschiedlicher medizinischer Fachgebiete tätig sind, zu erhalten und zu fördern, um eine individuelle und hochqualifizierte ambulantmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, Synergieeffekte zu schaffen und vorhandene Einsparpotenziale zu nutzen. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens selbstlos zu fördern. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von durch approbierte Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichtungen und insbesondere von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. (3) Bei der Zweckerreichung verfolgt die Gesellschaft humane, soziale und ökologische Ziele. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung und/oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbart sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere Zweigniederlassungen gründen. (5) Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten beim Betrieb der in Absatz 2 genannten Gesundheitseinrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere, 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; 2. dass die für die Gesellschaft tätige Ärzteschaft ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können - die Gesellschaft wird die für sie Tätigen anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, den ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; 3. dass jede/r von der Gesellschaft zur Leitung einer Gesundheitseinrichtung oder Fachgebietsabteilung einer solchen Einrichtung bestellte Ärztin/Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbstständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft Tätige in den ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte/Ärztinnen treffen, sofern diese nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; 5. dass das Recht der Patienten der Gesellschaft, den Arzt/die Ärztin frei zu wählen oder zu wechseln, geachtet wird; 6. dass der/die Behandelnde zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten, eine/n weitere/n Ärztin/Arzt hinzuzuziehen oder zu einem/einer anderen überwiesen zu werden, nicht abgelehnt wird; 7. dass im Zusammenhang mit den ärztlichen Leistungen keine Waren und andere Gegenstände an die Patienten abgegeben werden oder unter der Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der für die Gesellschaft tätigen Ärztinnen/Ärzte durch Dritte an die Patienten abgegeben werden sowie sonstige mit dem ärztlichen Beruf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbracht werden, soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärztlichen Diagnostik und/oder Therapie sind; 8. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärztinnen/Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation des ärztlichen Leistungsgeschehens, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe; 9. dass Gesellschafter nur solche natürliche und/oder juristische Personen und Personengesellschaften sind, denen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Beteiligung an der Gesellschaft als Trägerin Medizinischer Versorgungszentren erlaubt ist. (6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erreicht wird. (7) Es gelten die Vorschriften der §§ 108ff GO NRW.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die MVZ Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.01.2023)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 3

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
3 a)
MVZ Klinikum Solingen gemeinnützige
GmbH
c)
(1) Die Gesellschaft dient der Gesundheit
des einzelnen Menschen und der
Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es,
die regionale ärztliche Versorgung der
Bevölkerung möglichst nach
Qualitätsmanagementkriterien
akkreditierte ärztlich geleitete
Einrichtungen, in denen Ärztinnen und
Ärzte eines oder mehrerer unterschiedlicher
medizinischer Fachgebiete tätig sind, zu
erhalten und zu fördern, um eine
individuelle und hochqualifizierte ambulant-
medizinische Versorgung der Bevölkerung
sicherzustellen, Synergieeffekte zu
schaffen und vorhandene
Einsparpotenziale zu nutzen.
Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf
gerichtet, die Allgemeinheit auf dem Gebiet
des Gesundheitswesens selbstlos zu
fördern.
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist der
Betrieb von durch approbierte Ärzte
geleiteten Gesundheitseinrichtungen und
insbesondere von Medizinischen
Versorgungszentren im Sinne des § 95
SGB V.
(3) Bei der Zweckerreichung verfolgt die
Gesellschaft humane, soziale und
ökologische Ziele.
(4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar
oder mittelbar der Erreichung und/oder
Förderung des Gesellschaftszwecks dienen
und die mit den ethischen Grundsätzen des
ärztlichen Berufs vereinbart sind. Zu
diesem Zweck kann sich die Gesellschaft
auch an anderen Gesellschaften beteiligen
und weitere Zweigniederlassungen
gründen.
(5) Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter
gewährleisten beim Betrieb der in Absatz 2
genannten Gesundheitseinrichtungen die
Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere,
1. dass die Gesellschaft selbst und die für
die Gesellschaft tätigen Ärztinnen und Ärzte
sowie sonstigen Personen das
Selbstbestimmungsrecht und die Würde
ihrer Patienten
respektieren und ihre
Privatsphäre achten und die Bestimmungen
zur ärztlichen Schweigepflicht und zum
Datenschutz einhalten;
2. dass die für die Gesellschaft tätige
Ärzteschaft ihren ärztlichen Beruf nach
freiem Gewissen, den Geboten der
ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und
unter Beachtung der jeweils geltenden
gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich,
aufgestellten Grundsätze einer korrekten
ärztlichen Berufsausübung und unter
Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet
ausüben und insoweit keine Grundsätze
anzuerkennen und keine Vorschriften oder
Anweisungen zu beachten haben, die mit
ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen
Bestimmungen nicht vereinbar sind oder
deren Befolgung sie nicht verantworten
können - die Gesellschaft wird die für sie
Tätigen anhalten, ihren ärztlichen Beruf
gewissenhaft auszuüben, den ihnen bei
ihrer Berufsausübung entgegengebrachten
Vertrauen zu entsprechen und die ihnen
nach berufsrechtlichen und
sozialversicherungsrechtlichen
Bestimmungen obliegenden
Fortbildungspflichten zu erfüllen;
3. dass jede/r von der Gesellschaft zur
Leitung einer Gesundheitseinrichtung oder
Fachgebietsabteilung einer solchen
Einrichtung bestellte Ärztin/Arzt seinen
ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und
selbstständig ausübt und in seiner
originären ärztlichen Berufsausübung,
insbesondere seiner ärztlichen
Verantwortung bei Diagnostik und
Therapie, von der Gesellschaft unabhängig
und nur dem Gesetz unterworfen ist und
jeder für die Gesellschaft Tätige in den
ärztlichen Entscheidungen keine
Weisungen von Nichtärzten
entgegenzunehmen und zu beachten hat;
4. dass medizinische Entscheidungen,
insbesondere über Diagnostik und
Therapie, ausschließlich die für die
Gesellschaft tätigen Ärzte/Ärztinnen treffen,
sofern diese nicht nach ihrem jeweils
geltenden Berufsrecht und sonstigen
gesetzlichen Bestimmungen anderen für
die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines
anderen Heilberufes solche
Entscheidungen überlassen dürfen;
5. dass das Recht der Patienten der
Gesellschaft, den Arzt/die Ärztin frei zu
wählen oder zu wechseln, geachtet wird;
6. dass der/die Behandelnde zur
Unterstützung der diagnostischen
Maßnahmen oder zur Therapie auch
andere als die für die Gesellschaft tätigen
Berufsangehörigen hinzuziehen kann und
der begründete Wunsch des Patienten,
eine/n weitere/n Ärztin/Arzt hinzuzuziehen
oder zu einem/einer anderen überwiesen
zu werden, nicht abgelehnt wird;
7. dass im Zusammenhang mit den
ärztlichen Leistungen keine Waren und
andere Gegenstände an die Patienten
abgegeben werden oder unter der
Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der
für die Gesellschaft tätigen Ärztinnen/Ärzte
durch Dritte an die Patienten abgegeben
werden sowie sonstige mit dem ärztlichen
Beruf unvereinbare gewerbliche
Dienstleistungen nicht erbracht werden,
soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes
oder die Dienstleistung wegen ihrer
Besonderheit notwendiger Bestandteil der
ärztlichen Diagnostik und/oder Therapie
sind;
8. dass die Gesellschaft und die für die
Gesellschaft tätigen Ärztinnen/Ärzte die
jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen,
sozialversicherungsrechtlichen und
sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen einhalten,
insbesondere die Pflicht zur
ordnungsgemäßen Dokumentation des
ärztlichen Leistungsgeschehens, die
Regeln zur sachlichen Information der
Patienten über die berufliche Tätigkeit, die
Regeln zur Erstellung einer
Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung
der ärztlichen Unabhängigkeit bei der
Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln
zur kooperativen Berufsausübung mit
Angehörigen anderer Fachberufe;
9. dass Gesellschafter nur solche natürliche
und/oder juristische Personen und
Personengesellschaften sind, denen nach
den jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen die Beteiligung an der
Gesellschaft als Trägerin Medizinischer
Versorgungszentren erlaubt ist.
(6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach
den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des §
109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die
Gesellschaft so zu führen, dass der
öffentliche Zweck
nachhaltig erreicht wird.
(7) Es gelten die Vorschriften der §§ 108ff
GO NRW.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schwarz, Hans-Jörg, Solingen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Eversmeyer, Martin, Münster, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
Ziffer 1 und § 2 (Ziel und Gegenstand des Unternehmens) und
mit ihr die Änderung der Firma und des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
a)
12.01.2023
Ball-Hufschmidt
Calendar 16.05.2019
Veränderung

HRB 25916: Klinikum Solingen Veranstaltung GmbH, Solingen, Gotenstr. 1, 42653 Solingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Matthies, Barbara, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schwarz, Hans-Jörg, Solingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 16.08.2014
Neueintragung

HRB 25916:Klinikum Solingen Veranstaltung GmbH, Solingen, Gotenstr. 1, 42653 Solingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2014. Geschäftsanschrift: Gotenstr. 1, 42653 Solingen. Gegenstand: Die Durchführung, Organisation und administrative Abwicklung von Symposien, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Städtischen Klinikum Solingen stehen, sowie die Abwicklung wissenschaftlicher Projekte und Studien unter Beteiligung von Mitarbeitern der Städtisches Klinikum Solingen gemeinnützigen GmbH. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Matthies, Barbara, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒.

Historie 3

12.01.2023
Firmenname geändert

alt:
Klinikum Solingen Veranstaltung GmbH

neu:
MVZ Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Herr Hans-Jörg Schwarz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Eversmeyer
Geschäftsführer

16.05.2019
Entscheideränderung

Austritt
Frau Barbara Matthies
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Hans-Jörg Schwarz
Geschäftsführer

16.08.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Barbara Matthies
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 16.08.2014