Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Prokura erloschen:
Maier, Matthias, Pocking, * ‒.‒.‒‒ |
b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund
des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2025 sowie der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Maier & Ponigl Versicherungsmakler GmbH mit
dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 7272)
verschmolzen. |
a)
14.08.2025
Wasmeier |
7 |
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b)
Die MT Cargo Assekuranzmakler GmbH mit dem Sitz in
Passau (Amtsgericht Passau HRB 6713) ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2025 und der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger
verschmolzen. |
a)
14.08.2025
Wasmeier |
HRB 6713: MT Cargo Assekuranzmakler GmbH, Passau, Dr.-Emil-Brichta-Straße 4, 94036 Passau. Einzelprokura: Maier, Matthias, Pocking, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7272: Maier & Ponigl Versicherungsmakler GmbH, Passau, Dr.-Emil-Brichta-Straße 4, 94036 Passau. Einzelprokura: Maier, Matthias, Pocking, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7272: Maier & Ponigl Versicherungsmakler GmbH, Passau, Dr.-Emil-Brichta-Straße 4, 94036 Passau. Die Ponigl GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 5204) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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