20 |
c)
die Betreuung hilfsbedürftiger Menschen.
Dies geschieht insbesondere durch die
Projektierung, Übernahme, Durchführung
oder Unterstützung aller Einrichtungen,
Aktivitäten oder Maßnahmen, die
a) der Betreuung, der Versorgung und
sonstigen Hilfen von Verunfallten,
Verletzten, Kranken, Behinderten oder
sonstigen hilfsbedürftigen Personen,
einschließlich der dazu erforderlichen
Ausbildungen, zu dienen vermögen; zu
diesen Einrichtungen, Aktivitäten oder
Maßnahmen gehört insbesondere der
Rettungsdienst (dabei Leistungen aller Art
umfassend, die dem Rettungsdienst
zuzuordnen sind),
b) der Unterstützung des Malteser-
Hilfsdienstes e.V., insbesondere bei allen
Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich einer
Hilfsorganisation zählen, und seiner
Entlastung durch die Übernahme und
Durchführung hauptamtlich geprägter
Dienste, insbesondere des
Rettungsdienstes, zu dienen vermögen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wurde insgesamt
neu gefasst. |
a)
13.10.2025
Engeland |
19 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7
(Zusammensetzung des Aufsichtsrates) beschlossen. |
a)
05.02.2025
Engeland |
18 |
b)
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher
Firma mit Zusatz
Niederlassung Bayern, 81673 München,
Geschäftsanschrift: Streitfeldstraße 1,
81673 München
Niederlassung Hessen/Rheinland-
Pfalz/Saarland, 65549 Limburg,
Geschäftsanschrift: Frankfurter Str. 9,
65549 Limburg |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Pohl, Florian, Grabenstätt, * ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura für die Zweigniederlassung in
Limburg:
Götz, Christoph, Limburg, * ‒.‒.‒‒
Einzelprokura für die Zweigniederlassung in
München:
Pohl, Florian, Grabenstätt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.02.2025
Keßler |
17 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel
beschlossen. |
a)
31.10.2024
Engeland |
16 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2023 hat
beschlossen den Gesellschaftsvertrag um einen neuen § 17
(Präventionsordnung/Ordnung für den Umgang mit sexuellem
Missbrauch) zu ergänzen.
Der bisherige § 17 (Salvatorische Klausel) ist nunmehr § 18
des Gesellschaftsvertrages. |
a)
09.01.2024
Engeland |