Manfred Cyran KG, Inhaber Manfred Cyran e.K., Ahaus
Firmendaten
Anschrift:
Manfred Cyran KG, Inhaber Manfred Cyran e.K.
Heeker Str. 82
48683 Ahaus
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
Beispiel-Dokument
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRA 2765
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: KG
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: 02561/2866
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie die Vermietung von Grunstücken.
Branche: 1
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Manfred Cyran KG, Inhaber Manfred Cyran e.K. aus Ahaus ist im Register unter der Nummer HRA 2765 im Amtsgericht Coesfeld verzeichnet. Gegenstand des Unternehmens laut eigener Angabe ist Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie die Vermietung von Grunstücken.
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Registermeldungen
1Manfred Cyran KG, Inhaber Manfred Cyran e.K., Ahaus, Heeker Straße 82, 48683 Ahaus.(geänderter Unternehmensgegenstand: Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie die Vermietung von Grunstücken). Geschäftsanschrift: Heeker Straße 82, 48683 Ahaus. Der Inhaber hat das Vermögen der Automobile Manfred Cyran GmbH mit Sitz in Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRB 4134) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2009 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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