Margit Berghammer GmbH, Heidenheim an der Brenz, Siedlungsweg 6, 89520 Heidenheim an der Brenz. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Vermittlung von Versicherungsverträgen; die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, sowie von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgeselschaft ( 34 c Abs. 1 Ziff. B GewO), die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über darlehen ( 34 c Abs. 1 Ziff. 1 a GewO). Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung sowie der Anlageberatung in Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1, la und 2 Kreditwesengesetz (KWG), ohne sich beim Durchführen der Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Diese Leistungen erfolgen gemäß § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG ausschließlich für Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditsinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG im Inland tätig ist (vertraglich gebundener Vermittler).
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