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Mariahof Jugendhilfe gGmbH, Hüfingen (HRB 734069)

Firmendaten

Anschrift
Weiherweg 6
78183 Hüfingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2025
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 734069
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Mariahof Jugendhilfe gGmbH aus Hüfingen ist im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 734069 verzeichnet. Nach der Gründung am 16.07.2025 hat die Mariahof Jugendhilfe gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und Förderung der Hilfe für Flüchtlinge. (3) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke insbesondere durch die Förderung der Errichtung, der Unterhaltung und des Betriebs von Einrichtungen zur Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, einschließlich jungen Menschen mit Behinderung. Hierzum gehören unter anderem stationäre und ambulant betreute Wohnangebote, lnobhutnahme von Jugendlichen und von minderjährigen Flüchtlingen, sozialpädagogische Förderung und Tagesbetreuung, sozialtherapeutische Angebote, einschließlich Elternarbeit und Familientherapie, schulische und berufliche Bildungs-, Ausbildungs- und Beratungszentren. (4) Die in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 genannten steuerbegünstigten Zwecke und Maßnahmen zur Zweckverwirklichung können auch durch satzungsmäßiges planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen und im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht werden, namentlich durch Bezug von Kooperationsleistungen in Form von a) Verwaltungsdienstleistungen (u.a. Buchhaltungsdienstleitungen, Personalverwaltung und Gehaltsabrechnungen, Controlling, lT-Dienstleistungen), Personal- und Nutzungsüberlassungen von dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V., b) Verwaltungs- und Managementdienstleistungen von der Caritas Jugendhilfe in der Erzdiözese Freiburg gGmbH. (5) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Vorgaben der Abgabenordnung berechtigt, sämtliche Rechtshandlungen und Geschäfte vorzunehmen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Dazu ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. (6) Die Gesellschaft versteht ihre Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der römisch-katholischen Kirche, der sie in staatskirchenrechtlicher Hinsicht zugeordnet ist. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Gesellschaft mit anderen kirchlich-caritativen Trägern und Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und sozialen Organisationen zusammen. lm Sinne eines vertrauensvollen Zusammenwirkens der katholischen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Region informiert die Gesellschaft regelmäßig die anderen Träger, insbesondere die örtlichen Caritasverbände über ihre Aktivitäten. (7) Die Gesellschaft beantragt die Mitgliedschaft im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. und damit zugleich die Mitgliedschaft im örtlichen Caritasverband und im Deutschen Caritasverband e.V. Die sich aus der Mitgliedschaft ergebenden lnformations- und Kooperationspflichten sind von der Gesellschaft einzuhalten. (8) Sofern die Gesellschaft Arbeitsverhältnisse begründet, wendet sie die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in ihrer jeweiligen, im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlichten Fassung, an. Die Gesellschaft schließt mit ihren angestellten Mitarbeitenden Arbeitsverträge nach den „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)“ ab. (9) Die Gesellschaft und ihre Organe verpflichten sich zur Anwendung der im Rahmen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt und zur lntervention bei sexuellem Missbrauch vom Ordinarius der Ezdiözese Freiburg in Kraft gesetzten diözesanen Gesetze, Ordnungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlichten Fassung. Über die Anerkennung weiterer Regelwerke entscheidet der Aufsichtsrat.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Mariahof Jugendhilfe gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.10.2025)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Mariahof Jugendhilfe gGmbH
b)
Hüfingen
Geschäftsanschrift:
Weiherweg 6, 78183 Hüfingen
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung in der jeweils gültigen
Fassung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Jugendhilfe, die Förderung
der Erziehung und Berufsbildung, die
Förderung des Wohlfahrtswesens und
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge.
(3) Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwirklichung der vorgenannten Zwecke
insbesondere durch die Förderung der
Errichtung, der Unterhaltung und des
Betriebs von Einrichtungen zur Erziehung,
Bildung und Ausbildung von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
einschließlich jungen Menschen mit
Behinderung. Hierzum gehören unter
anderem stationäre und ambulant betreute
Wohnangebote, lnobhutnahme von
Jugendlichen und von minderjährigen
Flüchtlingen, sozialpädagogische
Förderung und Tagesbetreuung,
sozialtherapeutische Angebote,
einschließlich Elternarbeit und
Familientherapie, schulische und berufliche
Bildungs-, Ausbildungs- und
Beratungszentren.
(4) Die in den vorstehenden Absätzen 2
und 3 genannten steuerbegünstigten
Zwecke und
Maßnahmen zur Zweckverwirklichung
können auch durch satzungsmäßiges
planmäßiges Zusammenwirken mit anderen
Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen
und im Übrigen die Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht
werden, namentlich durch Bezug von
Kooperationsleistungen in Form von
a) Verwaltungsdienstleistungen (u.a.
Buchhaltungsdienstleitungen,
Personalverwaltung und
Gehaltsabrechnungen, Controlling, lT-
Dienstleistungen), Personal- und
Nutzungsüberlassungen von dem
Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg
e.V.,
b) Verwaltungs- und
Managementdienstleistungen von der
Caritas Jugendhilfe in der
Erzdiözese Freiburg gGmbH.
(5) Die Gesellschaft ist im Rahmen der
Vorgaben der Abgabenordnung berechtigt,
sämtliche Rechtshandlungen und
Geschäfte vorzunehmen, die der Förderung
des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder
mittelbar dienlich sind. Dazu ist die
Gesellschaft berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten oder
sich an anderen Unternehmen zu
beteiligen.
(6) Die Gesellschaft versteht ihre Tätigkeit
als Wesens- und Lebensäußerung der
römisch-katholischen Kirche, der sie in
staatskirchenrechtlicher Hinsicht
zugeordnet ist. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
arbeitet die Gesellschaft mit anderen
kirchlich-caritativen Trägern und
Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und
sozialen Organisationen zusammen. lm
Sinne eines vertrauensvollen
Zusammenwirkens der katholischen Träger
der Kinder- und Jugendhilfe in der Region
informiert die Gesellschaft regelmäßig die
anderen Träger, insbesondere die örtlichen
Caritasverbände über ihre Aktivitäten.
(7) Die Gesellschaft beantragt die
Mitgliedschaft im Caritasverband für die
Erzdiözese Freiburg e.V. und damit
zugleich die Mitgliedschaft im örtlichen
Caritasverband und im Deutschen
Caritasverband e.V. Die sich aus der
Mitgliedschaft ergebenden lnformations-
und Kooperationspflichten sind von der
Gesellschaft einzuhalten.
(8) Sofern die Gesellschaft
Arbeitsverhältnisse begründet, wendet sie
die „Grundordnung des kirchlichen
Dienstes“ in ihrer jeweiligen, im Amtsblatt
der Erzdiözese Freiburg veröffentlichten
Fassung, an. Die Gesellschaft schließt mit
ihren angestellten
Mitarbeitenden Arbeitsverträge nach den
„Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen
Caritasverbandes (AVR)“ ab.
(9) Die Gesellschaft und ihre Organe
verpflichten sich zur Anwendung der im
Rahmen der Prävention gegen sexualisierte
Gewalt und zur lntervention bei sexuellem
Missbrauch vom Ordinarius der Ezdiözese
Freiburg in Kraft gesetzten diözesanen
Gesetze, Ordnungen und
Ausführungsbestimmungen in der jeweils
im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg
veröffentlichten Fassung. Über die
Anerkennung weiterer Regelwerke
entscheidet der Aufsichtsrat.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Geschäftsführer. Sie wird von zwei
Gschäftsführern gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bucher, Klaus Joachim, geb. Stöpke, Königsfeld
im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Trieschmann, Alexander, Unterkirnach,
* ‒.‒.‒‒
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2025.
b)
Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
entstanden infolge Ausgliederung des
Teilbetriebs "Marienhof" aus dem Vermögen der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
"Caritas Jugendhilfe in der Erzdiözese Freiburg gGmbH",
Freiburg i. Br. (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 733836)
nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.07.2025 und des
Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers
vom 16.07.2025.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
07.10.2025
Elger

Historie 1

07.10.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Klaus Joachim Bucher
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alexander Trieschmann
Geschäftsführer