22 |
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Prokura geändert:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Siegmund, Bernd, Remscheid, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.04.2024
Malkoc |
21 |
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Prokura erloschen:
Bühlbecker, Gottfried, Bochum, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Netz, Frank, Bochum, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Suttmeyer, Ansgar, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.09.2023
Kirsch |
20 |
c)
Zweck der Gesellschaft ist die
Verwirklichung der Aufgaben der
Katholischen Kirche und der Caritas als
ihrer Lebens- und Wesensäußerung durch
die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, der Religion, der Jugend-
und Altenhilfe, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege und des
Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53
der Abgabenordnung, insbesondere durch
den Betrieb von katholischen
Krankenhäusern und sonstigen Pflege- und
Betreuungseinrichtungen, sowie die
Beteiligung hieran. Darüber hinaus ist es
Aufgabe der Gesellschaft, die
Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens im Unternehmensverbund
der KERN Katholische Einrichtungen
Ruhrgebiet Nord GmbH zu fördern und zu
unterstützen. Die Gesellschaft ist den
Menschen, mit denen und für die sie
arbeitet, besonders verpflichtet. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2023 hat eine
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
22.08.2023
Schikora |
19 |
c)
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die
Verwirklichung der Aufgaben der
Katholischen Kirche, die Seelsorge und der
Caritas als ihrer Lebens- und
Wesensäußerung durch die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der
Religion, der Jugend- und Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege und des
Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53
der Abgabenordnung. Verwirklicht werden
die Zwecke insbesondere durch den
Betrieb von katholischen Krankenhäusern
und deren Nebeneinrichtungen (wie z.B.
Schwesternwohnheimen) und sonstigen
Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie
die Beteiligung an Gesellschaften, die der
Versorgung von Krankenhäusern dienen.
2. Krankenhäuser der Gesellschaft dienen
der stationären und ambulanten
Untersuchung und Behandlung sowie der
Pflege, Versorgung und seelsorglichen
Begleitung von Kranken und
Wöchnerinnen, außerdem den Aufgaben,
die sich aus der Gesundheitsberatung und -
vorsorge sowie aus der Trägerschaft von
Ausbildungsstätten ergeben.
3. Die Gesellschaft kann auch weitere
kirchliche, mildtätige und gemeinnützige
Zwecke verfolgen.
4. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 AO bedienen, soweit sie die
Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann
auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des
§ 57 AO für andere steuerbegünstige
Körperschaften und juristische Personen
des öffentlichen Rechts tätig werden.
5. Der Satzungszweck wird auch
verwirklicht durch das planmäßige
Zusammenwirken mit steuerbegünstigten
Körperschaften, die dem Konzernverbund
St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH
angehören.
Dieses sind derzeit die:
- St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH
- Sankt Marien-Hospital Buer gGmbH
- Elisabeth-Krankenhaus Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
- St. Augustinus Heime GmbH
- St. Augustinus Kindergarten GmbH
- Elisabeth-Stift katholische caritative
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- St. Augustinus MVZ GmbH
- Katholische Kliniken Emscher-Lippe
GmbH -KKEL-
- St. Augustinus Service GmbH
- St. Augustinus Immobilien GmbH
- St. Augustinus Energie GmbH
- Kirchliches Bildungszentrum für
Gesundheitsberufe im Revier gGmbH
Die den anderen Gesellschaften
angedienten Leistungen umfassen
insbesondere Verwaltungs-, Personal-, und
weitere Leistungen, durch Abteilungen wie
z.B. der Hygiene, der Medizinischen
Dokumentation, dem Zentralen
Schreibbüro, Druckerei, Verwaltung der
Heime, zentrale Sterilisation,
Laborleistungen, IT, Technische Abteilung,
Apotheke, Ausbildung, Rechnungswesen,
Patientenmanagement sowie Stabsstellen.
Außerdem stellt die Gesellschaft Personal
beispielsweise der ärztlichen Leitungen,
verrechnet Nebenkosten und weitere
Personal- und Sachgemeinkosten und
vermietet und verpachtet bewegliches und
unbewegliches Anlagevermögen. Die in der
Anlage zum Gesellschaftsvertrag
bezeichneten Leistungen kann die
Gesellschaft im Rahmen des planmäßigen
Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO
zur Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke
von anderen dem Verbund der St.
Augustinus Gelsenkirchen GmbH
angehörenden steuerbegünstigten
Körperschaften empfangen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2023 hat
insgesamt eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
29.06.2023
Marten |
18 |
c)
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die
Verwirklichung der Aufgaben der
Katholischen Kirche, die Seelsorge und der
Caritas als ihrer Lebens- und
Wesensäußerung durch die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der
Religion, der Jugend- und Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege und des
Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53
der Abgabenordnung. Verwirklicht werden
die Zwecke insbesondere durch den
Betrieb von katholischen Krankenhäusern
und deren Nebeneinrichtungen (wie z.B.
Schwesternwohnheimen) und sonstigen
Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie
die Beteiligung an Gesellschaften, die der
Versorgung von Krankenhäusern dienen.
2. Krankenhäuser der Gesellschaft dienen
der stationären und ambulanten
Untersuchung und Behandlung sowie der
Pflege, Versorgung und seelsorglichen
Begleitung von Kranken und
Wöchnerinnen, außerdem den Aufgaben,
die sich aus der Gesundheitsberatung und -
vorsorge sowie aus der Trägerschaft von
Ausbildungsstätten ergeben. Sie werden in
Übereinstimmung mit der vom Bischof von
Essen erlassenen Grundordnung für
katholische Krankenhäuser in Nordrhein-
Westfalen in der jeweils gültigen Fassung
betrieben.
3. Die Gesellschaft kann auch weitere
kirchliche, mildtätige und gemeinnützige
Zwecke verfolgen.
4. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 AO bedienen, soweit sie die
Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann
auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des
§ 57 AO für andere steuerbegünstige
Körperschaften und juristische Personen
des öffentlichen Rechts tätig werden.
5. Der Satzungszweck wird auch
verwirklicht durch das planmäßige
Zusammenwirken mit steuerbegünstigten
Körperschaften, die dem Konzernverbund
St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH
angehören.
Dieses sind derzeit die:
St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH
Sankt Marien-Hospital Buer gGmbH
Elisabeth-Krankenhaus Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
St. Augustinus Heime GmbH
St. Augustinus Kindergarten GmbH
Elisabeth-Stift katholische caritative
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
St. Augustinus MVZ GmbH
Katholische Kliniken Emscher-Lippe GmbH
-KKEL-
St. Augustinus Service GmbH
St. Augustinus Energie GmbH
Kirchliches Bildungszentrum für
Gesundheitsberufe im Revier gGmbH
Die den anderen Gesellschaften
angedienten Leistungen umfassen
insbesondere Verwaltungs-, Personal-, und
weitere Leistungen, durch Abteilungen wie
z.B. der Hygiene, der Medizinischen
Dokumentation, dem Zentralen
Schreibbüro, Druckerei, Verwaltung der
Heime, zentrale Sterilisation,
Laborleistungen, IT, Technische Abteilung,
Apotheke, Ausbildung, Rechnungswesen,
Patientenmanagement sowie Stabsstellen.
Außerdem stellt die Gesellschaft Personal
beispielsweise der ärztlichen Leitungen,
verrechnet Nebenkosten und weitere
Personal- und Sachgemeinkosten und
vermietet und verpachtet bewegliches und
unbewegliches Anlagevermögen. Die in der
Anlage zum Gesellschaftsvertrag
bezeichneten Leistungen kann die
Gesellschaft im Rahmen des planmäßigen
Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO
zur Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke
von anderen dem Verbund der St.
Augustinus Gelsenkirchen GmbH
angehörenden steuerbegünstigten
Körperschaften empfangen.
6. Die Gesellschaft ist an die Grundordnung
des kirchlichen Dienstes im Rahmen
kirchlicher Arbeitsverhältnisse im Bistum
Essen vom 22.09.1993 gebunden; sie
wendet diese Grundordnung bei der
Bestellung ihrer Organe entsprechend an.
7. Die Gesellschaft ist Mitglied des
Diözesancaritasverbandes für das Bistum
Essen e. V. |
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a)
Von Amts wegen berichtigt
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1995 mit Änderung vom
18.06.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3
(Steuerbegünstigte Zwecke und Zweckbindung) beschlossen. |
a)
27.12.2022
Verweyen |