Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 12 |
|
b)
Eingetreten als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Markwort, Jörg, Soest, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
c)
Ausgeschieden:
Kommanditist:
Markwort, Jörg, Soest, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 30.000,00
EUR. |
a)
24.11.2025
Geckert |
| 11 |
|
b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Markwort, Heinz, Hamm, * ‒.‒.‒‒ |
|
c)
Haftsumme(n) um 14.000,00 EUR erhöht:
Kommanditist:
Markwort, Jörg, Soest, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 30.000,00
EUR. |
a)
01.10.2025
Geckert |
HRA 789: Markwort KG, Hamm, Hafenstraße 109, 59067 Hamm. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Markwort, Maximilian, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒.
HRA 789: Markwort KG, Hamm, Hafenstraße 109, 59067 Hamm. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bölter, Pascal, Hamm, * ‒.‒.‒‒.
Markwort KG, Hamm, Hafenstraße 109, 59067 Hamm.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Markwort GmbH mit Sitz in Soest (AG Arnsberg HRB 5461) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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