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c)
Zweck der Gesellschaft ist die
Verwirklichung der Aufgaben der Caritas
als Lebens- und Wesensäußerung der
Katholischen Kirche insbesondere durch
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Berufsbildung, des
Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe sowie
durch die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53
Abgabenordnung (AO), ebenso durch die
Förderung der christlichen Religion
katholischen Bekenntnisses.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Errichten und
Betreiben von Krankenhäusern,
insbesondere des Martha-Maria
Krankenhauses Halle-Dölau, sowie von
Einrichtungen der ambulanten,
teilstationären und stationären
Rehabilitation und vergleichbaren
Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der
stationären, teilstationären und ambulanten
Untersuchung, Behandlung und Pflege von
Patienten sowie der Heilung und
Rehabilitation von kranken und
hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht
auf deren Staatsangehörigkeit, Religion,
Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Des
Weiteren verwirklicht die Gesellschaft ihren
Zweck insbesondere durch den Betrieb von
Kontakt- und Beratungsstellen sowie von
fahrbaren und stationären Mittagstischen.
Die Berufsbildung wird verwirklicht
insbesondere durch die Maßnahmen zur
Aus-, Fort- und Weiterbildung von
ärztlichem Personal, Personal im
Funktionsdienst und im medizinisch-
technischen Dienst, medizinischem Pflege-
und Hilfspersonal sowie sonstigem
Personal. Die Gesellschaft verwirklicht
ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch
das Abhalten von Gottesdiensten sowie die
seelsorgerische Betreuung von kranken
und zu pflegenden Menschen und durch
eine kirchlich-caritative Ausbildung der in
der Gesellschaft und den verbundenen
Einrichtungen tätigen Mitarbeiter.
Verkündigung und Seelsorge gehören zu
ihren Aufgaben.
Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58
Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch
die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener
Mittel zur Förderung der in der
Abgabenordnung genannten
steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese
durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften, insbesondere die
steuerbegünstigten Einrichtungen in den
unmittelbaren und mittelbaren
Beteiligungen des Elisabeth Vinzenz
Verbundes, oder durch Körperschaften des
öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die
Förderung kann auch durch die
(vergünstigte) Überlassung von Gütern und
Leistungen, insbesondere
Nutzungsüberlassungen, an andere
steuerbegünstigte Körperschaften für deren
steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese
haben die ihnen zugewandten Mittel
ausschließlich und unmittelbar für ihre
steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des
Nachweises der Steuerbegünstigung
gemäß § 58a AO.
Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 1
genannten Zwecke auch im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das
Erbringen oder die Inanspruchnahme von
Lieferungen und Leistungen, wie
Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung,
Verpachtung oder Überlassung von
Erbbaurechten, Grundstücken, Gebäuden
und Räumen, Nutzungsüberlassungen,
Finanzbuchhaltungsdienstleistungen, die
Überlassung von Personal sowie die
Inanspruchnahme von
Versorgungsleistungen mit Energie. Der
Satzungszweck wird verwirklicht durch das
planmäßige Zusammenwirken nach § 57
Abs. 3 AO mit den zum
Unternehmensverbund um die Elisabeth
Vinzenz Verbund GmbH gehörenden
Gesellschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den
weiteren in der Anlage bezeichneten
steuerbegünstigten Körperschaften, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen. Die Lieferungen und Leistungen
werden im Rahmen eines
steuerbegünstigten wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO
erbracht.
Die Gesellschaft ist Mitglied des
Caritasverbandes für das Bistum
Magdeburg e. V.
Die Gesellschaft erkennt die vom Bischof
von Magdeburg erlassene Grundordnung
des kirchlichen Dienstes sowie die
Mitarbeitervertretungsordnung für das
Bistum Magdeburg und die dazu
ergangenen Regelungen und
Ausführungsbestimmungen in der jeweils
geltenden Fassung an und wird diese
anwenden. Das Gleiche gilt, wenn die
vorgenannten Bestimmungen durch andere
Regelungen ersetzt werden.
Die Gesellschaft ist unter Beachtung der
Vorschriften der Abgabenordnung für
steuerbegünstigte Körperschaften zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die der Erreichung oder Förderung des
Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere
kann sie zu diesem Zweck auch andere
Gesellschaften oder Einrichtungen gründen
oder sich an ihnen beteiligen. Die
Gesellschaft darf auch
Zweigniederlassungen errichten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. |
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Prokura erloschen:
Porisch, Udo, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2026 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand. |
a)
27.01.2026
Döring-Jeske |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Malerz, Friedemann, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Füssel, Markus, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Niebler, Harald, Happurg, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Malerz, Friedemann, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.12.2025
Garbe |