Martin Keller Gastro GmbH, Sinsheim (An der A6 Kraichgau-Süd, 74889 Sinsheim). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Martin Keller Service GmbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 341944) um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht.
Martin Keller Gastro GmbH, Sinsheim (An der A6 Kraichgau-Süd, 74889 Sinsheim). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Martin Keller Service GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb der Autobahnraststätte Kraichgau Süd mit Verkaufsshop und Außenkiosk sowie der Betrieb einer oder mehrerer Tankstationen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Martin Keller Service GmbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 341944) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.