8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schreiber, Michael Mathias, Witten, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.04.2025
Sczislo |
7 |
c)
Nach Änderung:
4. Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter
gewährleisten beim Betrieb eines jeden
medizinischen Versorgungszentrum die
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
und zwar insbesondere,
a. dass die Gesellschaft selbst und die für
die Gesellschaft tätigen Ärzte und
sonstigen Personen das
Selbstbestimmungsrecht und die Würde
ihrer Patienten respektieren und ihre
Privatsphäre achten und die Bestimmungen
zur ärztlichen Schweigepflicht und zum
Datenschutz einhalten;
b. dass die für die Gesellschaft tätigen
Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem
Gewissen, den Geboten der ärztlichen
Ethik und der Menschlichkeit und unter
Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich,
insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten
Grundsätze einer korrekten ärztlichen
Berufsausübung und unter Beschränkung
auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und
insoweit keine Grundsätze anzuerkennen
und keine Vorschriften oder Anweisungen
zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen
Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen
nicht vereinbar sind oder deren Befolgung
sie nicht verantworten können - die
Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte
anhalten, ihren ärztlichen Beruf
gewissenhaft auszuüben, den ihnen bei
ihrer Berufsausübung entgegengebrachten
Vertrauen zu entsprechen und die ihnen
nach berufsrechtlichen und
sozialversicherungsrechtlichen
Bestimmungen obliegenden
Fortbildungspflichten zu erfüllen;
c. dass jeder von der Gesellschaft zur
Leitung eines medizinischen
Versorgungszentrums bestellte Arzt seinen
ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und
selbständig ausübt und in seiner originären
ärztlichen Berufsausübung, insbesondere
seiner ärztlichen Verantwortung bei
Diagnostik und Therapie, von der
Gesellschaft unabhängig und nur dem
Gesetz unterworfen ist und jeder für die
Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen
Entscheidungen keine Weisungen von
Nichtärzten entgegenzunehmen und zu
beachten hat;
d. dass medizinische Entscheidungen,
insbesondere über Diagnostik und
Therapie, ausschließlich die für die
Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die
Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden
Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen anderen für die Gesellschaft
tätigen Angehörigen eines anderen
Heilberufes solche Entscheidungen
überlassen dürfen;
e. dass das Recht der Patienten der
Gesellschaft geachtet wird, den Arzt frei zu
wählen oder zu wechseln;
f. dass der behandelnde Arzt zur
Unterstützung der diagnostischen
Maßnahmen oder zur Therapie auch
andere als die für die Gesellschaft tätigen
Berufsangehörigen hinzuziehen kann und
der begründete Wunsch des Patienten,
einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder
einem anderen Arzt überwiesen zu werden,
nicht abgelehnt wird;
g. dass im Zusammenhang mit den
ärztlichen Leistungen keine Waren und
andere Gegenstände an die Patienten
abgegeben werden oder unter der
Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der
für die Gesellschaft tätigen Ärzte durch
Dritte an die Patienten abgegeben werden
sowie sonstige mit dem ärztlichen Beruf
unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen
nicht erbracht werden, soweit nicht die
Abgabe des Gegenstandes oder die
Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit
notwendiger Bestandteil der ärztlichen
Diagnostik und/oder Therapie sind;
h. dass die Gesellschaft und die für die
Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie
geltenden berufsrechtlichen,
sozialversicherungsrechtlichen und
sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
einhalten, insbesondere die Pflicht zur
ordnungsgemäßen Dokumentation des
ärztlichen Leistungsgeschehens, die
Regeln zur sachlichen Information der
Patienten über die berufliche Tätigkeit der
Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer
Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung
der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei
der Zusammenarbeit mit Dritten und die
Regeln zur kooperativen Berufsausübung
mit Angehörigen anderer Fachberufe. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Weiter wurde die Änderung in § 3 (Persönliche Eigenschaften
der Gesellschafter) beschlossen. |
a)
17.01.2025
Nieswandt |
6 |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr:
Geschäftsführer:
Priv.-Doz. Dr. Brandts, Bodo, Bochum,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 Ziffer 5 und mit
ihr eine Änderung der Regelung zur Erteilung von
Befugnissen der Geschäftsführer beschlossen. |
a)
28.09.2023
Nieswandt |
5 |
a)
Nach Änderung:
Medizinisches Versorgungszentrum
Augusta Bochum II GmbH
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Farnstr. 9, 44789 Bochum |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schreiber, Michael Mathias, Witten, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Brandts, Ricarda Lucia Maria, Bochum,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Brandts, Elisabeth Maria Annette, Bochum,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit
ihr die Änderung der Firma beschlossen. |
a)
08.09.2023
Nieswandt |
4 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Drathen, Thomas, Witten, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Priv.-Doz. Dr. Brandts, Bodo, Bochum,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen; dies gilt jedoch
nicht für den Bereich des Dienstvertrages, der
Nebenleistungen und der sonstigen geldwerten
Vorteile. |
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a)
20.01.2023
Sczislo |