HRB 24318: Mercator Program Center for International Affairs (MPC) GmbH, Essen, Huyssenallee 52, 45128 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Stiftung Mercator GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 12237) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24318: Mercator Program Center for International Affairs (MPC) GmbH, Essen, Huyssenallee 46, 45128 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Huyssenallee 52, 45128 Essen.
HRB 24318: Mercator Program Center for International Affairs (MPC) GmbH, Essen, Huyssenallee 46, 45128 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 01.12.2015 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Zweck, Gegenstand, Gemeinnützigkeit) zu ändern. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; der Entwicklungszusammenarbeit. Zweck der Gesellschaft ist es auch, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu beschaffen (58 Nr. 1 AO) und ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden (58 Nr. 2 AO). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. In diesem Rahmen wird der Gesellschaftszweck insbesondere verwirklicht durch die Vernetzung von Personen und den Austausch von Wissen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft; die Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen, sowohl für potentielle Fach- und Führungskräfte aus Deutschland für internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen als auch für Fach- und Führungskräfte, Geförderte und Alumni von öffentlichen, gemeinnützigen und zivilgeselischaftlichen Organisationen in Deutschland. Die operative und fördernde Tätigkeit der Gesellschaft wird finanziert durch Zuwendungen der Gesellschafter und Dritter. Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 5. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einzelner Fördermaßnahmen mit anderen Geldgebern und Projektpartnern zusammenzuarbeiten, sofern dies zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll ist. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
HRB 24318: Mercator Program Center for International Affairs (MPC) GmbH, Essen, Huyssenallee 46, 45128 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Leipprand, Tobias, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24318: Mercator Program Center for International Affairs (MPC) GmbH, Essen, Huyssenallee 46, 45128 Essen. Nach Erweiterung der konkreten Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Leipprand, Tobias, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übertragungsvertrages vom 21.08.205 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag seinen Betriebsteil "Junge Islam Konferenz" als Gesamtheit unter Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers im Wege der Umwandlung durch Abspaltung nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die Forum K&B GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 23038) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übertragungsvertrages vom 21.08.205 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag seinen Betriebsteil "LEAD" als Gesamtheit unter Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers im Wege der Umwandlung durch Abspaltung nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die LEAD | Mercator Capacity Building Center for Leadership & Advocacy GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 26532) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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