Nummer der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
|
b)
Von Amts wegen eingetragen: nach Sitzverlegung
nun:
Persönlich haftender Gesellschafter:
Meyer Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nottuln
(Amtsgericht Coesfeld, HRB 6394) |
|
|
a)
21.10.2025
Hörbelt |
| 5 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach
Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom
27.08.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der
beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2025 unter Fortbestand
der Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen mit den im
Spaltungsvertrag aufgeführten Ausnahmen auf die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
"Meyer Grundstücksgesellschaft mbH" mit Sitz in Nottuln
(Amtsgericht Coesfeld, HRB 23132) im Wege der
Ausgliederung übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme).
c)
Personenbezogene Daten geändert, nunmehr:
Kommanditist:
Meyer, Hans-Jürgen, Nottuln, * ‒.‒.‒‒
Haftsumme: 600,00 EUR
Personenbezogene Daten geändert; nunmehr:
Kommanditist:
Kämper-Meyer, Svenja Irina Dorothea, Nottuln, * ‒.‒.‒‒
Haftsumme: 14.700,00 EUR
Kommanditist:
Meyer, Carde Catharina, Nottuln, * ‒.‒.‒‒
Haftsumme: 14.700,00 EUR |
a)
09.10.2025
Hoerbelt
b)
Kommanditist/en mit
der Bezeichnung
Haftsumme gemäß
Artikel 89 Absatz 2
EGHGB von Amts
wegen neu vorgetragen. |
Meyer Immobilien GmbH & Co. KG, Nottuln (Hanrorup 1, 48301 Nottuln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Meyer Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft am 11.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Meyer Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dülmen (Hanrorup 1, 48301 Nottuln). Nottuln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit der Meyer Immobilien GmbH & Co.KG mit Sitz in Nottuln (AG Coesfeld HRA 2167) verschmolzen. Der Sitz ist nach Nottuln verlegt. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Meyer Immobilien GmbH & Co. KG, Nottuln (Hanrorup 1, 48301 Nottuln). Vertretungsberechtigung geändert bezüglich Persönlich haftender Gesellschafter: Meyer Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Dülmen (Amtsgericht Coesfeld HRB 6394), nunmehr mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit der Meyer Handels-und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Dülmen (AG Coesfeld HRA 3894) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen