Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund
des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2025 sowie der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und der
Hauptversammlung vom selben Tag mit der Augenklinik
Dardenne SE mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB
19747) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der
Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden
Gesellschaft. |
a)
26.05.2025
Riedl |
HRB 9889: Mic Lab GmbH, Neuötting, Bahnhofstr. 32, 84524 Neuötting. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Breitspiel 15, 69126 Heidelberg.
HRB 9889: Mic Lab GmbH, Neuötting, Bahnhofstr. 32, 84524 Neuötting. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Appelt, Gerold, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Baranyai, Zsolt, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 9889: Mic Lab GmbH privates Institut für mikrobiologische Analytik, Neuötting, Bahnhofstr. 32, 84524 Neuötting. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), und 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Mic Lab GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens.
HRB 9889: Mic Lab GmbH privates Institut für mikrobiologische Analytik, Neuötting, Bahnhofstr. 32, 84524 Neuötting. Die FIRU Forschungs- und Prüfungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Neuötting (Amtsgericht Traunstein HRB 15476) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 11.07.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 09.08.2018 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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