Mikro Systec Aktiengesellschaft, München (Ismaniger Str. 68, 81675 München). Die Verschmelzung wurde am 20.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Düsseldorf HRB 54634).
Mikro Systec Aktiengesellschaft, München (Ismaniger Str. 68, 81675 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2007 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 25.06.2007 mit der BEAUJEAN AG Holding mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 54634) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.