Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt:
Nachtragsliquidator:
Jocher, Josef, Schlehdorf,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
14.06.2024
Weißmann
b)
Löschung der Genossenschaft
zur Durchführung einer
Nachtragsliquidation
aufgehoben. |
GnR 1504: Milch- und Fleischvermarktungsgenossenschaft Penzberg eG, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Christianstr. 6-8, 82377 Penzberg). Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft ist erloschen.
GnR 1504:Milch- und Fleischvermarktungsgenossenschaft Penzberg eG, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Christianstr. 6-8, 82377 Penzberg). Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: Günthner, Josef, Penzberg, * ‒.‒.‒‒; Jocher, Josef, Schlehdorf, * ‒.‒.‒‒; Käser, Josef, Sindelsdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist aufgelöst.
Milch- und Fleischvermarktungsgenossenschaft Penzberg eG, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Christianstr. 6-8, 82377 Penzberg). Die Generalversammlung vom 28.06.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 31 Abs. 4 (Mehrheitserfordernisse). Die Milchwerk Staffelsee Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Murnau (Amtsgericht München HRB 41563) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 28.06.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 08.08.2012 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Bekanntmachungsblatt in Anpassung an die nunmehrige Rechtslage von Amts wegen gerötet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Milch- und Fleischvermarktungsgenossenschaft Penzberg eG, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Christianstr. 6-8, 82377 Penzberg). Die Generalversammlung vom 29.08.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde unter anderem geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben). Neuer Unternehmensgegenstand: die Erfassung und Vermarktung von Milch auf der Basis von Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen; die gemeinschaftliche Benutzung und Verwaltung der vorhandenen Gebäude, landwirtschaftlichen Maschinenund sonstigem Anlagevermögen. Die Genossenschaft legt die Erzeugungs-und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungsvorschriften in gesonderten Bedinungen, z.B. der Milchlieferungsordnung, fest. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
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