Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Kienberg
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Sonnenleite 18, 83361 Kienberg |
|
|
|
b)
Sitz verlegt nach Kienberg (nun Amtsgericht Traunstein HRB
34823). |
a)
16.01.2026
Steinbeisser |
| 1 |
a)
Minari GmbH
b)
Kienberg
Geschäftsanschrift:
Sonnenleite 18, 83361 Kienberg
c)
Unternehmensberatung und EDV-
Dienstleistungen |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Sawala, Karin, Unterhaching, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Glabischnig, Kurt, Graz / Österreich, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Bräutigam, Michael, Meerane, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2025 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Unterhaching, Amtsgericht
München HRB 210069) der Satzung beschlossen.
b)
Die Minari-Software GmbH mit dem Sitz in Kienberg
(Amtsgericht Traunstein HRB 26168) ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2021 und der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom
selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. |
a)
14.01.2026
Köninger |
HRB 26168: Minari-Software GmbH, Kienberg, Sonnenleite 18, 83361 Kienberg. Die Verschmelzung wurde am 22.11.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 210069).
HRB 210069: Minari GmbH, Unterhaching, Landkreis München, Fasanenstraße 56, 82008 Unterhaching. Die Minari-Software GmbH mit dem Sitz in Kienberg (Amtsgericht Traunstein HRB 26168) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 26168: Minari-Software GmbH, Kienberg, Sonnenleite 18, 83361 Kienberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Minari GmbH mit dem Sitz in Unterhaching (Amtsgericht München HRB 210069) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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