Mix Versicherungsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Grünauer Str. 24 a, 12557 Berlin. Geschäftsführer:; 2. Mix, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Mix Versicherungsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BerlinGrünauer Str. 24 a, 12557 Berlin. Firma: Mix Versicherungsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Grünauer Str. 24 a, 12557 Berlin Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind folgende Dienstleistungen und der Betrieb von mit diesen im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäften: a) Vermittlung und Betreuung von Versicherungen und Bausparverträgen b) Vermittlung von Verträgen über Einlagen und Konten bei einem Kreditinstitut oder Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge c) Immobilienvermittlung: Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge d) Darlehensvermittlung: Vermittlung von Verträgen über Darlehen oder Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge e) Anlagevermittlung: Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG handelt, oder Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge f) Vermittlung von Investmentfonds: Die Vermittlung von Investmentfondsanteilen erfolgt im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Vermittelt werden Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden, und/oder ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. g) Anlageberatung bei der Vermittlung von a) - f) Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Mix, Bernd, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.01.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Mix Versicherungsservice e.K. vom Inhaber Bernd Mix geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 40323 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 20.01.2009. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..