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a)
Firma geändert, nun:
Molli-Apotheke, Inhaberin Dr. Lilli Amelung e.
K.
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Am Markt 1, 18209 Bad Doberan
Zweigniederlassung errichtet mit
abweichender Firma
Apotheke am Buchenberg Filialapotheke der
Molli-Apotheke, Inhaberin Dr. Lilli Amelung e.
K., 18209 Bad Doberan,
Geschäftsanschrift: Ehm-Welk-Straße 22b,
18209 Bad Doberan
Zweigniederlassung errichtet mit
abweichender Firma
Haff Apotheke Filialapotheke der Molli-
Apotheke, Inhaberin Dr. Lilli Amelung e. K.,
18230 Rerik,
Geschäftsanschrift: Am Parkplatz 5a, 18230
Rerik
Zweigniederlassung errichtet mit
abweichender Firma
Kamp-Apotheke Filialapotheke der Molli-
Apotheke, Inhaberin Dr. Lilli Amelung e.K.,
18209 Bad Doberan,
Geschäftsanschrift: Am Kamp 4, 18209 Bad
Doberan |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung ergänzt, nun:
Die Inhaberin handelt allein.
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Schult, Thomas, Bad Doberan, * ‒.‒.‒‒
Eingetreten als
Inhaberin:
Dr. Amelung, Lilli, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Rechtsform geändert, nun:
Einzelkauffrau
b)
Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts der Molli-Apotheke
entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim
Erwerb des Geschäfts durch die neue Inhaberin ausgeschlossen.
Errichtung der Zweigniederlassung durch Übertragung, vormals:
Kamp-Apotheke, Inh. Thomas Schult e.K. (Amtsgericht Rostock
HRA 1876)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts der Kamp-
Apotheke entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist
beim Erwerb des Geschäfts durch die neue Inhaberin
ausgeschlossen.
Errichtung der Zweigniederlassung durch Übertragung, vormals
Apotheke am Buchenberg Inhaber Thomas Schult e.K.
(Amtsgericht Rostock HRA 1500)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts der Apotheke
am Buchenberg entstandenen Verbindlichkeiten und
Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch die neue
Inhaberin ausgeschlossen.
Errichtung der Zweigniederlassung durch Übertragung vormals:
Haff Apotheke, Inh. Ulrike Becker e.Kfr. (Amtsgericht Rostock
HRA 1504)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts der Haff
Apotheke entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist
beim Erwerb des Geschäfts durch die neue Inhaberin
ausgeschlossen. |
a)
19.05.2025
Gödke
b)
Fall 4 |