Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
a)
Mplus Magdeburg GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2023 hat die
Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. |
a)
31.08.2023
Lentner |
11 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Blautzik, Raoul, Essen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Bartusch, Richard, Potsdam, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.03.2023
Krümmel |
HRB 20755: Invitel Magdeburg GmbH, Magdeburg, Schleinufer 16, 39104 Magdeburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rieck, Burkhard, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Bartusch, Richard Günter Gerhard, Potsdam, * ‒.‒.‒‒; Glavaš, Tomislav, Zagreb / Kroatien, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20755: Simon & Focken Magdeburg GmbH, Magdeburg, Schleinufer 16, 39104 Magdeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.9.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Invitel Magdeburg GmbH.
HRB 20755: Simon & Focken Magdeburg GmbH, Magdeburg, Schleinufer 16, 39104 Magdeburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Invitel Magdeburg GmbH mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 17581) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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