| 1 |
a)
Musik- und Kunstschule Büdingen gGmbH
b)
Büdingen
Geschäftsanschrift:
Obergasse 23d, 63654 Büdingen
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung a) der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe;
insbesondere die Förderung der
musikalischen und weiteren künstlerischen
Bildung für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene auf breiter Basis sowie die
Förderung begabter und leistungswilliger
Schüler zur Vorbereitung auf eine
entsprechende Berufsausbildung. b) von
Kunst und Kultur.
2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch a) den Betrieb einer
Musik- und Kunstschule, b) die
Organisation und Durchführung von
Konzerten und anderen
Kulturveranstaltungen in der Stadt
Büdingen (inkl. Stadtteile und Region) und
der damit in Zusammenhang stehenden
Geschäftstätigkeiten als Zweckbetriebe.
Die Gesellschaft fördert die
Zusammenarbeit mit öffentlichen
Institutionen (Schulen, Kindergärten),
Privatpersonen und Vereinen. Dazu kann
sie Kooperationen und Verträge jeglicher
Art abschließen. Die Gesellschaft ist
Mitglied in den zugehörigen Verbänden,
z.B. Verband deutscher Musikschulen e.V.
und Landesverband der
Jugendkunstschulen in Hessen e.V. Die
Gesellschaft vertritt den Grundsatz
religiöser und weltanschaulicher Toleranz
sowie der parteipolitischen Neutralität. Sie
fördert Musik und Kunst als verbindendes
Element zwischen Nationalitäten, Kulturen,
Religionen und sozialen Schichten. Sie
bietet Menschen unabhängig von Alter,
Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe,
Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder
sexueller Orientierung eine musikalische
bzw. kulturelle Heimat. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bach, Benedikt Maria, Schöneck, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2025 |
a)
06.02.2026
Krämer
b)
Fall 1 |