HRB 739368: NÄCHSTENLIEBE WELTWEIT gGmbH, Stuttgart, Haußmannstraße 5, 70188 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart.
HRB 739368: NÄCHSTENLIEBE WELTWEIT gGmbH, Stuttgart, Esslinger Str. 22, 70182 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Haußmannstraße 5, 70188 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Schermer, Dorothea, geb. Eidmann, Ditzingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 739368: NÄCHSTENLIEBE WELTWEIT gGmbH, Stuttgart, Esslinger Str. 22, 70182 Stuttgart. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und des Umweltschutzes gem. § 52 AO. In diesem Rahmen fördert die Gesellschaft weltweit Nächstenliebe. (2) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch a) die Deckung der Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen durch Sicherstellung von medizinischer Versorgung, Obdach, Kleidung, Nahrungsmittel, Bildung und Erziehung; b) die Leistung von Hilfestellung für bedürftige Personen durch unmittelbare Versorgung, aber auch den (Wieder-)Aufbau von Infrastrukturen, u. a. auf dem Gebiet der Wasserversorgung, des Gesundheitswesens, des Wohnungsbaus oder des Schulwesens; c) die Entwicklung, Durchführung oder Förderung von konkreten Jugend- oder Entwicklungshilfeprojekte und/oder -aktionen durch finanzielle Zuwendungen; d) Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit betreffend die Probleme von Kindern und Jugendlichen sowie die praktische Entwicklungshilfe und Stärkung des allgemeinen Interesses an der Arbeit daran, insbesondere durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien, (3) Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung ihrer Gesellschaftszwecke auch anderen gemeinnützigen Organisationen oder an einzelnen von diesen betriebenen Projekten beteiligen oder sie durch Zuwendungen im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO unterstützen, (4) DIe Verbreitung und Förderung der Nächstenliebe durch die Gründung neuer Organisationen im In- und Ausland zu unterstützen (§ 58 Nr. 2 AO).